Im Notfall

Hausdurchsuchung? Festnahme?

Die Durchsuchung und die Festnahme sind die wohl einschneidendsten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden. Meist treffen Sie diese Maßnahmen wie aus heiterem Himmel.

In diesen Fällen gilt es zunächst Ruhe zu bewahren! Hektische Betriebsamkeit oder gar Widerstand bringen Sie an dieser Stelle nicht weiter, sondern schlimmstenfalls in die Untersuchungshaft oder in ein neues Ermittlungsverfahren. Daher sind die wichtigste Verhaltensregeln: Ruhe bewahren und einen Verteidiger beauftragen!

Lassen Sie sich auch nichts von Beamten im Rahmen der Durchsuchung oder Festnahme  erzählen. Sie verbessern Ihre Position durch vorschnelle Angaben nicht, aber die der Beamten!

Schweigen Sie beharrlich!

Selbstverständlich dürfen Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen! Beamte werden Ihnen diesen Zugang nicht verweigern können, bestehen Sie unmittelbar auf die Hinzuziehung eines Strafverteidigers. Lassen Sie sich auch nicht vertrösten, denn Ihre Rechte müssen verteidigt werden, um das Machtungleichgewicht, dem Sie sich nunmehr gegenübersehen, auszugleichen.

Melden Sie sich bei mir unter: 0201 -310 4600

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren ausschließlich mit der Bearbeitung von schwierigen Strafsachen mit hoher Brisanz. Der Gewissenhafte Umgang mit Ihrem Notfall ist selbstverständlich. 

1. RUHE BEWAHREN

Verhalten Sie sich ruhig, auch wenn Ihnen in diesem Moment nach Kämpfen zu Mute ist. Lassen Sie uns für Sie kämpfen!

2. SCHWEIGEN

Sagen Sie Ihre Personalien, mehr sagen Sie nur, wenn überhaupt, in unserer Anwesenheit. Angaben lassen sich kaum zurückholen, daher Schweigen Sie beharrlich, auch wenn man versucht Sie zu einer Aussage zu überreden!

3. ANWALT KONTAKTIEREN

Lassen Sie sich durch einen geeigneten Strafverteidiger vertreten! Ein Strafverfahren gefährdet oft Ihre gesamte Existenz, daher wenden Sie sich unmittelbar an einen erfahrenen Strafverteidiger.

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