Januar 2022 – Bewaffneter Handel mit BtM, Hehlerei und Besitz von KiPo

Bewaffnetes Handeltreiben mit nicht geringer Menge (1 Kg) Kokain und (2 Kg) Marihuana

Jan. 2022 – Landgericht Essen

Meinem Mandanten wurde bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen vorgeworfen.

Der Mandant wurde nicht nur bei einer Übergabe beobachtet, sondern mit einem Messer in der Tasche nach einem Deal festgenommen.
Zudem fand die Polizei bei einer Durchsuchung neben ca. einem Kilo Kokain und gut zwei Kilo Marihuana, jeweils in guter Qualität, auch noch eine scharfe Schusswaffe und die passende Munition.

Auch eine größere Geldmenge von gut 30.000 Euro machten die Verteidigung des Mandanten nicht eben einfacher. Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist im Normalmaß mit einer Mindeststrafe von immerhin fünf Jahren bedroht.

Durch den klaren Sachverhalt war für den Mandanten nur noch eine Schadenbegrenzung angezeigt. Bei den Mengen und der harten Droge Kokain ein Problem.

Am Ende standen für den Mandanten relativ milde sechs Jahre fest, womit wir und der Mandant sehr zufrieden waren. Es hätte auch eine durchaus weit höhere Strafe werden können.

Hehlerei durch Ankauf von Btm-Konsumenten?

Jan. 2022- Amtsgericht Essen 

Den Mandanten überraschte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen mit dem Vorwurf der Hehlerei. Was soll passiert sein?

Der Mandant betreibt einen Kiosk in der Innenstadt und verkauft dort natürlich auch Getränke.
Im Rahmen einer Festnahme gab eine betäubungsmittelabhängige Person an, er habe in einem Discounter Getränke nur gestohlen, um diese bei meinem Mandanten auf Bestellung zu verkaufen. Von dem Erlös will er sich Betäubungsmittel kaufen.

Sehr zur Freude der Beamten machte der Zeuge konkrete Angaben zu Art, Preis und Mengen der gestohlenen Getränke. Keine Frage, Getränke dieser Art und Marke gab es bei meinem Mandanten im Kiosk. Der Mandant bestritt jedoch einen Ankauf von der Person.

Weitere Ermittlungen gab es nicht, das reichte zu einer Anklage wegen Hehlerei.
Der Zeuge hielt es in der Hauptverhandlung für ratsam nicht zu erscheinen, was für ihn auch besser war.

Ich konnte neben Unterlagen zum Einkauf der Waren auch Vorlegen, dass die Waren im Großhandel, welcher durch meinen Mandanten benutzt wurde, mit Mehrwertsteuer deutlich günstiger waren, als bei dem Zeugen.

Kein Geschäftsmann würde sich auf so einen Unsinn einlassen, was auch das Gericht überzeugte und das Verfahren gegen meinen Mandanten einstellte.

Geldstrafe für Besitz Kinderpornographie

Jan. 2022 – Amtsgericht Buchen 

Der Besitz von Kinderpornographie ist seit der Reform vom 01.07.2021 ein Verbrechenstatbestand, was die Verteidigung in diesen Verfahren ungemein schwieriger macht. Es droht für jedes einzelne Bild unmittelbar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und keine Möglichkeit der Milderung. Einen minderschweren Fall sieht das Gesetz nicht vor.

Ich konnte am Schöffengericht in Buchen für den Mandanten trotzdem eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen erreichen. Wie war das möglich?

Das Gericht konnte feststellen, dass der Angeklagte acht Kinderpornographische Bilddateien in einem Ordner auf seinem Handy bei einer Durchsuchung nach dem 01.07.2021 hatte.
Weiter konnten wir plausible darstellen, dass die Bilder unaufgefordert dem Mandanten Mitte 2020 übersandt wurden und diese – nicht widerlegbar – auf einem Unterordner unbewusst abgelegt wurden. Die damalige Kenntnis des Inhalts konnte über einen Zeitstempel nachgewiesen werden.

Der Angeklagte dachte jedoch nicht mehr an die strafbaren Bilder, daher ist das Gericht der Argumentation gefolgt und hat altes Recht (vor dem 01.07.2021) angewandt. Demnach war für den Besitz am Tage der Übersendung eine Geldstrafe auszusprechen. Ein großartiges Ergebnis für den Mandanten.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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