Oktober – Dezember 2022 – Sexueller Missbrauch, Nötigung und Kinderpornografie

Hochstreitige Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurf des sexuellen Übergriffs.


Leider will das Gericht den Angaben des Angeklagten zum Vorfall nicht glauben, auch wenn die Zeugin eher problematisch aussagt. Aus hiesiger Sicht eine falsche Entscheidung und ein langer Kampf für den Mandanten. Am Ende stehen drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe fest.

Landgericht Frankfurt am Main: Übernahme der Verteidigung im Verfahren des vielfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Fußballjugendtrainers mit den Kollegen Louis und Paßmann


Im Rahmen einer insgesamt 22 Tage umfassenden Hauptverhandlung kämpfen wir für die Interessen des Mandanten. Weite Teile des Verfahrens würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, was sicherlich zutreffend war und auch von uns in Teilen beantragt wurde. In diesem spektakulären Verfahren sahen wir uns mit dem Mandanten während der Verhandlungen einer Vielzahl von persönlichen Anfeindungen gegenüber. In diesen Verfahren sind häufig wir die einzigen Personen die zu dem Mandanten halten. Wir hören auch in diesen Situationen nicht auf für den Mandanten zu kämpfen, auch wenn eine Vielzahl von Verfahrensbeteiligten, Polizeibeamte, Zeugen usw. massiv gegen den Angeklagten und auch uns eingestellt sind. Das Urteil sah entsprechend heftig aus, aber wir haben bereits im Verfahren interessante rechtliche und tatsächliche Probleme aufgeworfen, welche nunmehr durch den Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen der Revision zu prüfen sind.
 

Amtsgericht Recklinghausen: Einstellung des Verfahrens wegen Verbreitung von Kinderpornografie

 

Nach der neuen Rechtslage ist die Einstellung eines Verfahrens kaum denkbar, da es sich um einen Verbrechensvorwurf mit einer Mindeststrafe von einem Jahr handelt. Der gesundheitlich schwer gezeichnete Mandant wurde bereits zuvor durch das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr in einem vergleichbaren Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein dort eingeholtes Gutachten hatte Bedenken an der vollen Schuldfähigkeit meines Mandanten aufkommen lassen. Dieses sah zutreffend mit uns auch das Amtsgericht Recklinghausen so und stellte das Verfahren richtigerweise gegen meinen Mandanten im Hinblick auf die Bewährungsstrafe ein. Der Mandant hat aus den Verfahren gelernt und kümmert sich intensiv um die Problematik. Wie immer war es wichtig, dass der Mandant vor einer Haftstrafe zu bewahren. Wir können auf eine jahrelange Erfahrung im Bereich der Verteidigung von Kinderpornografie verweisen.

Amtsgericht Duisburg-Hamborn: Mandanten aus der Untersuchungshaft geholt und eine Bewährungsstrafe in einem Sexualdelikt erreicht

 

Der bereits einschlägig vorbestrafte heranwachsende Mandant hatte in einer Vielzahl von Fällen Kontakt zu jüngeren Mädchen und hat diesen Nacktbilder übersandt und auch diese von den Mädchen eingefordert.
Diese „Hands-off“-Delikte, wie das Übersenden von solchen Bildern auch genannt wird, steht in diesem Fall unter Strafe. Meist wurden die heftigen Videos ungefragt übersandt, was juristisch sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet. In einer umfangreichen Verteidigererklärung wurde der Sachverhalt für Gericht und Staatsanwaltschaft dargestellt. Der Mandant entschuldigte sich schriftlich bei allen Geschädigten und es wurde Schadensersatz angeboten. Weiterhin begibt sich der Mandant in eine Therapie. Am Ende der Hauptverhandlung konnte ich den Mandanten nach langer Untersuchungshaft mit in die Freiheit nehmen und die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die „Hands-off“-Taten, also Taten ohne Körperkontakt spielen eine immer größere Rolle, gerade bei dem Kontakt zwischen Jugendlichen untereinander, aber auch im Kontakt von Jugendlichen und Erwachsenen. Gerade bei diesen Delikten ist es wichtig eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen.

November 2022 Landgericht Berlin: Streitige Verhandlung wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

 

Der vielfach vorbestrafte Mandant befand sich bereits in Untersuchungshaft, als ich gebeten wurde die Verteidigung als Wahlverteidiger zu übernehmen. Der Vorwurf hörte sich absurd an. Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden eine junge Dame vor einem Club angesprochen haben, dann mit einem Uber quer durch die Stadt gefahren sein, um dort ein Fahrzeug eines Bekannten zu holen, um dann durch die junge Frau nach Hause zu bringen. Der Mandant soll hierbei nicht nur ohne Fahrerlaubnis gefahren sein, sondern die Zeugin auch zum Sex gezwungen haben. Er würde sie sonst mitten im Wald rauslassen, wenn sie der Forderungen nicht nachkommen würde. Die Zeugin habe Angst verspürt und sei der Forderung mehrfach nachgekommen, um auch bei einem Halt an einer Tankstelle nicht auszusteigen, bei der der Angeklagte noch Getränke kaufte.
Die Zeugin erschien zur Hauptverhandlung nicht und wurde zum weiteren Termin durch die Polizei vorgeführt. Die ohnehin unmögliche Geschichte wurde durch die Zeugin mit wenigen Erinnerungen berichtet und konnte auf Nachfragen häufig nicht antworten. Sehr zu unserer Bestürzung wurde der Mandant durch das Landgericht trotzdem zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Wir haben gegen das Urteil selbstverständlich Revision eingelegt. Es ist einer dieser Fälle in denen ich mich nach der Hauptverhandlung frage, ob das Gericht nicht in einer anderen Hauptverhandlung war, da in der von mir wahrgenommenen Vernehmung der Zeugin kaum Informationen enthalten waren und dieses für eine Verurteilung niemals hätte reichen dürfen.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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