Oktober 2021 – Handel mit Crystal, Steuerverkürzung und mehr.

LG Dresden Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge und Einfuhr in nicht geringer Menge von Crystal aus Polen


An zwei Hauptverhandlungstagen konnte ein Verfahren rund um mehrere Lieferungen von Crystal aus dem Grenzgebiet zu Polen erfolgreich verteidigt werden. Der umfangreiche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden konnte am Ende auf die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reduziert werden.

Im dem inzwischen sehr alten Verfahren wurde meiner Mandantin vorgeworfen, eine Gruppe von Personen mit verschiedenen Tätigkeiten, hauptsächlich durch Übersetzungen, geholfen zu haben, große Mengen von Crystal im Kilobereich über den Grenzübergang bei Görlitz eingeführt zu haben.
Eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht führte erfolgreich zu einer Bewährungsstrafe. Bei der Einfuhr von Crystal ein großer Erfolg der Verteidigung. Die Haupttäter wurden durch das Landgericht Dresden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Durch die Verständigung mussten die Haupttäter durch mich nicht mehr aggressiv befragt werden, sondern auf sie verzichtet werden. Das pikante an dem Verfahren war, dass die Mandantin unter laufender Bewährung zur Tatzeit stand.
Die Freiheitsstrafen beim Handeltreiben und der Einfuhr von Crystal sind in der Regel enorm und führen zumeist zu langjährigen Freiheitsstrafen. Die getroffene Verständigung ein voller Erfolg.

LG Essen Großes Steuerstrafverfahren um Steuerverkürzung in Spielhallen


Im Oktober 2021 begann ein umfangreiches und presseträchtiges Verfahren vor dem Landgericht Essen in dem ich gemeinsam mit Rechtsanwalt Paßmann einen Angeklagten wegen bandenmäßigen Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung in über 150 Fällen verteidigte.
Das Verfahren erstreckte sich bereits im Ermittlungsverfahren über einen längeren Zeitraum, in dem es mir gelungen ist, den Mandaten aus der Untersuchungshaft zu bekommen und dem Verfahren eine wesentliche Wendung zu geben.
Mit der Anklage beabsichtigte die Staatsanwaltschaft, neben einer hohen Verurteilung, noch die Einziehung von ca. 3,7 Mio. Euro gegen unseren Mandanten zu erwirken. Eine solche Einziehung wurde mit dem Urteil nicht festgestellt.
Die auch mit den Mitangeklagten konfrontativ geführte Hauptverhandlungen endeten mit einer 2 1/2 jährigen Freiheitsstrafe für unseren Mandanten. In Anbetracht des sehr hohen Hinterziehungsbetrages und dem Umstand, dass die weiteren Verfahren gegen den Mandanten eingestellt wurden, können wir mit dem Mandanten über das Ergebnis zufrieden sein.
Besonderheit an diesem Verfahren war, dass der Mitangeklagte die Verantwortung für die Taten auf unseren Mandanten abschieben wollte. In diesen Fällen zahlt sich neben einer schlagkräftigen Verteidigung auch die gute und gemeinsame Vorbereitung der Hauptverhandlung mit dem Mandanten aus. Diese, den Mandanten sehr belastenden Vorwürfe, konnten hierdurch entkräftet werden.
Vor dem Hintergrund der Verurteilung hat die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren gegen den Mandanten eingestellt, was bedeutet, dass er sich nicht in weiteren Verfahren rechtfertigen muss bzw. dort schlimmstenfalls nochmals verurteilt wird.

 AG Essen-Borbeck Illegaler Handel mit Dopingmitteln


Dem Mandanten wurde in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren vorgeworfen das 33.000-fache der geringen Menge an Dopingmitteln besessen zu haben.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurden bei dem Beschuldigten kiloweise verschreibungspflichtige und teilweise in Deutschland nicht zugelassene Medikamente bzw. Dopingmittel aufgefunden. Dopingmittel können auch Medikamente sein, welche jedoch dem Anti-Doping-Gesetz unterliegen.
Es erfolgte ein Versand der Medikamente an eine Vielzahl von Kunden im In- und Ausland. Die umfangreiche Menge an Dopingmitteln konnten bei dem Mandaten sichergestellt werden. Eine Untersuchungshaft konnte vermieden werden. Durch ein langes Verfahren konnte für den Mandanten am Ende eine milde Bewährungsstrafe von vier Monaten erreicht werden. Weitere Bewährungsauflagen wurden dem Mandaten nicht gemacht.
Leider haben sich im Verfahren Hersteller der Medikamente gemeldet und den Mandanten in beträchtlicher Höhe in Anspruch genommen. Eine solche Schadensersatzforderung lässt sich in diesen Fällen kaum vermeiden. Ich konnte an dieser Stelle die Schadensersatzzahlung positiv im Rahmen der Strafzumessung in das Verfahren einbringen.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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