Wie bereiten Sie sich auf die Hauptverhandlung vor?

Für mich Alltag, aber viele Mandanten sind erstmalig in der Situation sich vor einem Gericht und in öffentlicher Hauptverhandlung verantworten zu müssen.

Unsicherheit ist hier verständlich und nachvollziehbar. 

Staatsanwalt, Richter und Verteidiger sprechen ihre eigene Sprache und sind meist in den Gerichtssälen der Republik zu Hause. Doch welche einfachen Tipps sollte der Mandant beachten:

1. Kleidung

Wenn Sie nie einen Anzug tragen, dann lassen Sie es bitte auch in Ihrer Hauptverhandlung. Sie werden sich ohnehin unwohl fühlen, dann wird ein Ihnen ungewohnter Anzug nicht zu einem sicheren Auftreten verhelfen. Fühlen Sie sich in Ihrer Kleidung wohl, auch wenn der Jogginganzug für die meisten Menschen fehl am Platz sein dürfte. 

Sehen Sie ordentlich und gepflegt aus, der erste Eindruck zählt auch hier! Die großspurige Uhr mag schick sein, aber könnte schnell zu einer unvorteilhaften Einstellung Ihnen gegenüber beitragen. Auch im Sommer sollten Sie sich allzu kurze Kleidung für diese Stunden verkneifen. Ein einfaches Hemd und saubere, ordentliche Kleidung erfüllt hier ihren Zweck. Auffallen ist sicherlich nicht verkehrt, aber könnte Sie in den Augen des Gerichts schnell als Sonderling darstellen, was wir in der Hauptverhandlung vermeiden möchten.

2. Terminsstunde

Sie sollten mindestens 15 Minuten vor Ihrer Hauptverhandlung vor dem Gerichtssaal eintreffen. Dieses verschafft Ihnen und uns die notwendige Ruhe, um letzte Fragen zu klären und den Puls zu beruhigen. Sie werden aufgeregt sein, verschärfen Sie die Lage nicht noch durch eine Verspätung. Denken Sie auch an mögliche Wartezeiten bei dem Einlass in das Gericht, welcher meist mit einer Personenkontrolle verbunden ist, daher sollten Waffen, Werkzeuge und andere Dinge, welche die Wachtmeisterei möglicherweise falsch verstehen könnte, zu Hause bleiben.

Bedenken Sie bitte, dass die Verspätung schnell in einen Transport durch die örtliche Polizei zum Termin führen oder schlimmstenfalls in einen Haftbefehl münden kann. Alles nicht wirklich erstrebenswert. Sollten Sie sich dennoch verspäten, so melden Sie sich im meinem Büro, meist lässt sich auf diesem Wege eine Lösung finden.

3. Allgemeines Verhalten

Kaugummi mag Sie beruhigen, den Vorsitzenden bringt es meist auf die Palme. Nehmen Sie Mützen und Kappen unbedingt im Gerichtssaal ab, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass die Kopfbedeckung Ihre Erscheinung schmückt.

Lesen Sie vor der Hauptverhandlung nochmals die Anklageschrift!Dieses hilft ungemein, um sich auf die Sache zu fokussieren. Bringen Sie möglichst die Anklage mit in die Hauptverhandlung. Leisten Sie sich auch einen Schnellhefter für diese Gelegenheit. 

Ein geordneter Auftritt macht zumindest einen passablen Eindruck.  Dies sind einfache Mittel, die allerdings eine große Wirkung haben können.  

Stehen Sie auf, wenn das Gericht den Raum betritt. In manchen Gerichten stehen Sie bitte auch auf, wenn das Gericht den Saal verlässt. Zur Urteilsverkündung stehen Sie unbedingt auf. Diskussionen um das Aufstehen sind meist mühsam und in der Sache nicht zielführend. Der Streit mit den anderen Verfahrensbeteiligten sollte nicht auf dieser banalen Ebene geführt werden.

Hören Sie unbedingt zu! Neben allgemeinen Höflichkeitsformen, wie einen freundlichen, aber nicht übertriebenen Gruß, sollten Sie die Verfahrensbeteiligten ausreden lassen, bevor Sie etwas sagen. Es hört sich banal an, aber viele Angeklagten antworten auf nicht gestellte Fragen, da sie die Frage sich nicht zuvor bis zum Ende angehört haben. Hören Sie sich unbedingt die Frage erst bis zum Ende an! Überlegen Sie und antworten dann, wenn wir denn beschlossen haben, dass die Fragen beantwortet werden.

Nehmen Sie sich Zeit! Es geht um viel! In jeder Hauptverhandlung!Schlimmstenfalls um Jahre Ihres Lebens, daher haben Sie die notwendige Zeit, ohne bewusst durch Langsamkeit zu provozieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich. Ihr Verteidiger kann und wird notwendige Pausen beantragen, um wichtige Fragen zu beantworten oder auch nur den kurzfristigen Gang zur Toilette zu ermöglichen. 

Schalten Sie unbedingt Ihr Handy aus oder schalten Sie es in den Flugmodus! Kein Anruf kann in diesem Moment von so großer Bedeutung sein. Vergessen Sie nicht, dass der Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende ein nicht abgeschaltetes Handy aus Missachtung werten könnte, was einen ungünstigen Ausgang des Verfahrens mit bewirken könnte. Bei Zeugen führt dieses nach der Ermahnung schnell zu einem empfindlichen Ordnungsgeld.

Unterlassen Sie jegliche Zwischenrufe oder Kommentierungen!Auch Zeugenaussagen sollten Sie nicht einfach kommentieren, sind diese auch noch so falsch. Sie haben nicht das Recht in die Zeugenvernehmung zu sprechen. Der Strafverteidiger wird mit geeigneten Fragen und Vorhalten mit prozessual zulässigen Mitteln Ihr Recht durchsetzen. 

Kommentieren Sie auch nicht eine Verurteilung. Gegen Urteile gibt es meist die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, aber auch noch so zutreffende Bemerkungen werden den Richter im Urteil nicht mehr umstimmen. Zwischenrufe, Unmutsäußerungen, Gestik und Mimik kann im schlimmsten Fall auch zu Ihrem Nachteil eine Entscheidung beeinflussen. 

Ein Strafverteidiger wird Ihnen sinnvolle weitere Tipps für Ihr Verhalten in der Hauptverhandlung geben, gerade die Frage der Einlassung, Ihren Angaben in der Hauptverhandlung, überlassen wir nicht dem Zufall. Sie werden verteidigt, nicht begleitet.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Kontaktieren Sie mich gerne direkt per Telefon unter: 0201 3104600

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