Vorwurf der Steuerhehlerei

Verteidigung bei Steuerhehlerei – Ihr Recht professionell geschützt

Die Anschuldigung der Steuerhehlerei ist ein gravierender Vorwurf, der oft zu erheblichen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Konsequenzen führen kann. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Strafverteidigung biete ich Ihnen professionelle Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was ist Steuerhehlerei?

Steuerhehlerei liegt gemäß § 374 Abgabenordnung (AO) vor, wenn jemand vorsätzlich Steuerhinterziehungsware – also Güter, bei deren Handel oder Import Steuern hinterzogen wurden – erwirbt, ankauft, veräußert oder anderweitig in Verkehr bringt. Beispiele sind unversteuerte Zigaretten, Alkohol oder auch Kraftstoffe. Entscheidend ist, dass der Beschuldigte weiß oder es zumindest für möglich hält, dass die Waren steuerlich nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Schon der Besitz oder die Weitergabe solcher Waren kann den Vorwurf der Steuerhehlerei begründen, selbst wenn der ursprüngliche Steuerbetrug von einer anderen Person begangen wurde.

Ermittlungsmethoden bei Steuerhehlerei

Die Strafverfolgungsbehörden setzen bei der Aufdeckung von Steuerhehlerei auf eine Vielzahl von Methoden, darunter:

Observationen und Zollkontrollen: Speziell bei grenzüberschreitendem Handel werden Transporte überwacht.

Durchsuchungen und Beschlagnahmen: Wohnungen, Geschäftsräume oder Fahrzeuge können durchsucht werden.

Auswertung von Kommunikationsdaten: Telefonüberwachung und Chatprotokolle können herangezogen werden.

Zeugenaussagen: Aussagen von Informanten oder Mitbeschuldigten spielen oft eine wichtige Rolle.

Eine effektive Verteidigung setzt ein fundiertes Verständnis dieser Ermittlungsmethoden und der rechtlichen Möglichkeiten zu ihrer Anfechtung voraus.

Meine Erfahrung als Strafverteidiger bei Steuerhehlerei

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich in meiner langjährigen Praxis zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhehlerei verteidigt. Mein Fokus liegt darauf, die genaue Rolle meines Mandanten im Sachverhalt zu klären und die Beweisführung der Anklage kritisch zu hinterfragen.

Oft sind die Ermittlungen lückenhaft oder beruhen auf Annahmen, die einer genauen juristischen Prüfung nicht standhalten. Zum Beispiel ist zu klären, ob Sie tatsächlich wussten, dass die Waren steuerhinterzogen waren, oder ob Ihnen dies nur unterstellt wird.

Mögliche Verteidigungsansätze

Fehlender Vorsatz: Es muss nachgewiesen werden, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. Eine unklare Herkunft der Waren reicht oft nicht aus.

Unrechtmäßige Beweiserhebung: Wir prüfen, ob Ihre Rechte bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmen verletzt wurden.

Mangelnde Beweise: Viele Verfahren beruhen auf Vermutungen statt auf belastbaren Beweisen.

Strafen bei Steuerhehlerei

Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen, abhängig von der Schwere der Tat und dem Umfang der hinterzogenen Steuern. Wird die Tat als Mitglied einer Bande begangen, so wartete eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren im Falle der Verurteilung. Mit einer frühzeitigen, kompetenten Verteidigung kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafmilderung erreicht werden.

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen eine engagierte und durchsetzungsstarke Verteidigung. Ich stehe Ihnen von der ersten Vernehmung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite und kämpfe dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um Ihre Verteidigung optimal zu gestalten. Ihre Rechte sind es wert, mit Kompetenz und Erfahrung geschützt zu werden. Rufen Sie mich unmittelbar unter 0201/ 310 460 0 an oder schreiben Sie mir direkt per Email. In einem umfangreichen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen und entwickeln eine erste Verteidigungslinie.