Fahrlässige Brandstiftung

Fahrlässige Brandstiftung – Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger

Der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung nach § 306d StGB kann für Betroffene weitreichende Folgen haben. Brände verursachen nicht nur Sachschäden, sondern gefährden auch Menschenleben. Der Gesetzgeber sieht deshalb harte Strafen vor, selbst wenn der Brand nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht wurde. Solche Fälle entstehen oft durch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten in alltäglichen Situationen – doch die strafrechtlichen Konsequenzen können gravierend sein.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit fast 20 Jahren Erfahrung biete ich Ihnen eine kompetente Verteidigung in Fällen der fahrlässigen Brandstiftung und unterstütze Sie dabei, das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen.

Was versteht man unter fahrlässiger Brandstiftung?

Die fahrlässige Brandstiftung liegt vor, wenn jemand durch Sorgfaltspflichtverletzung ungewollt einen Brand verursacht, der eine Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert oder sogar für Menschen darstellt. Entscheidend ist, dass der Brand durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit entstanden ist – und nicht mit Absicht gelegt wurde.

Für den Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung ist also wichtig, dass:

Ein Feuer gelegt wird oder durch eine Handlung ausgelöst wird.

Durch das Feuer fremde Gegenstände oder Gebäude beschädigt werden oder Menschen in Gefahr geraten.

Der Brand durch ein fahrlässiges Verhalten verursacht wird.

Beispiele für fahrlässige Brandstiftung

Unachtsamkeit beim Grillen: Sie grillen im Garten und lassen den Grill unbeaufsichtigt. Durch Funkenflug entzündet sich ein nahestehender Baum, der Brand breitet sich schnell auf das Wohnhaus des Nachbarn aus. Hier wäre der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung gegeben, da Sie durch mangelnde Sorgfalt den Brand verursacht haben.

Fahrlässige Brandstiftung durch Kerzen: In der Vorweihnachtszeit lassen Sie in Ihrer Wohnung eine brennende Kerze auf einem Adventskranz unbeaufsichtigt. Die Kerze entzündet den Kranz, und das Feuer greift auf die gesamte Wohnung über. Auch hier könnte Ihnen fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen werden, da das Feuer durch Ihre Unachtsamkeit entstanden ist.

Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung

Ein wichtiger Unterschied im Strafrecht ist die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung. Bei der vorsätzlichen Brandstiftung (§ 306 StGB) wird das Feuer -vereinfacht- absichtlich gelegt, was zu deutlich höheren Strafen führen kann. Bei der fahrlässigen Brandstiftung fehlt der Vorsatz – es wird also nicht davon ausgegangen, dass Sie den Brand bewusst herbeigeführt haben.

Dennoch drohen auch bei fahrlässiger Brandstiftung harte Strafen, besonders dann, wenn Menschenleben gefährdet oder erhebliche Sachschäden verursacht wurden.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Brandstiftung?

Die Strafe für fahrlässige Brandstiftung hängt stark von den konkreten Umständen des Falls ab. Nach § 306d StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Besonders entscheidend ist dabei das Ausmaß des entstandenen Schadens sowie das Vorliegen einer Gefährdung für Menschenleben.

Faktoren, die das Strafmaß beeinflussen, sind:

Das Ausmaß des Schadens: Wie groß ist der Sachschaden? Wurden mehrere Häuser oder Autos beschädigt?

Gefährdung von Menschenleben: Gab es verletzte Personen oder hätten Personen zu Schaden kommen können?

Vorstrafen: Liegt bereits eine strafrechtliche Vorgeschichte vor oder handelt es sich um einen erstmaligen Vorwurf?

Zum Beispiel: Kleinere Fahrlässigkeit beim Entsorgen von Asche

Wenn Sie nach einem gemütlichen Abend mit Kaminfeuer die Asche zu früh in einen Mülleimer entsorgen und dieser sich entzündet, wobei keine größeren Schäden entstehen, könnte das Gericht eine mildere Strafe wie eine Geldstrafe verhängen oder die Staatsanwaltschaft bereits die Einstellung des Verfahrens gegen Sie verfügen. Wir arbeiten in diesen Fällen stets an der Einstellung der Verfahren, um eine öffentliche Hauptverhandlung für Sie zu vermeiden. 

Falls jedoch durch einen fahrlässig ausgelösten Brand Menschenleben gefährdet oder große Sachwerte zerstört wurden, droht eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, die möglicherweise nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ihre Verteidigung beim Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung

Der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung kann schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl finanziell als auch strafrechtlich. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen. Ich werde Ihren Fall gründlich prüfen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. 

Sorgfaltspflicht nicht verletzt 

Ein wesentlicher Verteidigungsansatz kann darin bestehen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt haben. Manchmal geschehen Brände trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, und es kann argumentiert werden, dass der Brand nicht durch Ihr Verhalten, sondern durch andere Umstände ausgelöst wurde.

Beispiel: Ein technischer Defekt in einem Gerät, das sich plötzlich entzündet, während Sie sich in einem anderen Raum aufhalten, könnte als unvorhersehbares Ereignis eingestuft werden, das Ihnen nicht angelastet werden kann.

Mitverursachung durch Dritte 

Oft gibt es Fälle, in denen auch andere Personen am Entstehen des Brandes beteiligt sind. Die Klärung der genauen Verantwortlichkeiten kann Ihre Verteidigung erheblich stärken.

Beispiel: Sie grillen gemeinsam mit Freunden, und einer Ihrer Freunde lässt versehentlich brennendes Material unbeaufsichtigt. In diesem Fall könnte die Mitverantwortung anderer eine Rolle spielen und die Vorwürfe gegen Sie abmildern.

Geringfügiger Schaden

Falls der Brand nur zu geringfügigen Schäden geführt hat, könnte dies als mildernder Umstand herangezogen werden. In solchen Fällen lässt sich häufig eine Geldstrafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Schnelle Hilfe und kompetente Verteidigung

Wenn Ihnen fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher ich als Ihr Verteidiger eingeschaltet werde, desto besser kann ich Sie unterstützen. Gerade in solchen Fällen ist eine gründliche Analyse der Beweislage entscheidend, um Ihre Unschuld zu beweisen oder die Vorwürfe abzumildern. Wir arbeiten grundsätzlich an der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, um das Verfahren in Ihrem Sinne erfolgreich mitzugestalten.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit 19 Jahren Erfahrung werde ich alle Aspekte Ihres Falls sorgfältig prüfen, einschließlich der Brandursachenermittlung und der Frage, ob Sie tatsächlich fahrlässig gehandelt haben.

Häufige Fragen zur fahrlässigen Brandstiftung

Was soll ich tun, wenn mir fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird?

Sie sollten unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Ich empfehle, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen, um mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Kann ich eine Einstellung des Verfahrens erreichen?

In manchen Fällen, insbesondere wenn der Schaden gering ist und keine Vorstrafen vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Dies hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Ich werde alle Möglichkeiten prüfen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Welche Rolle spielt die Versicherung bei fahrlässiger Brandstiftung?

Oft kommt es bei fahrlässiger Brandstiftung zu erheblichen Sachschäden, die von Versicherungen reguliert werden. In vielen Fällen wird geprüft, ob der Versicherte durch Fahrlässigkeit den Schaden verursacht hat. Eine strafrechtliche Verurteilung kann dazu führen, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert. Als rein strafrechtliche Kanzlei können wir in diesen Fällen geeignete und spezialisierte Rechtsanwälte für Zivilrecht benennen.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung

Wenn Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als erfahrener Strafverteidiger mit bundesweiter Tätigkeit biete ich Ihnen eine fundierte und individuelle Beratung. Dei Kanzlei Louis und Michaelis steht seit Jahren für exklusive und hochqualifizierte Strafverteidigung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine effektive Verteidigungsstrategie. Sie erreichen uns telefonisch unter 0201/310 460 0 oder mich per Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Kontaktieren Sie mich gerne direkt per Telefon unter: 0201 3104600

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