Ihre erstklassige Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger
Der Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls ist nicht nur eine extrem belastende, sondern auch rechtlich sehr ernstzunehmende Situation. Die gesetzlichen Strafverschärfungen von 2017 haben das Strafmaß für diese Delikte erheblich verschärft. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, schnell und professionell zu handeln und sich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht verteidigen zu lassen, der bundesweit tätig ist und sich auf Fälle wie diesen spezialisiert und umfangreiche Erfahrung hat.
Was versteht man unter Wohnungseinbruchsdiebstahl?
Der Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 StGB bezieht sich auf den Einbruch in eine Wohnung mit dem Ziel, dort eine Straftat, meist einen Diebstahl, zu begehen. Dabei kann der Täter Türen oder Fenster gewaltsam öffnen oder auch mit einem falschen Schlüssel oder manipuliertem Werkzeug eindringen.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Zweitschlüssel von einem Bekannten erhalten, um bei Bedarf dessen Post zu holen. Eines Tages nutzen Sie diesen Schlüssel, um in die Wohnung zu gelangen, obwohl dies ohne Absprache und ohne die Absicht geschah, den Postauftrag zu erledigen. Der Bekannte wirft Ihnen daraufhin einen Einbruch vor, weil er behauptet, Sie hätten Wertsachen entwendet. Dieser Fall könnte rechtlich als Wohnungseinbruchsdiebstahl eingestuft werden.
Beispiel: Ein weiteres Beispiel ist der Einbruch-Diebstahl in einen Keller. Hier wird oft der Wert der gestohlenen Gegenstände unterschätzt, doch auch Keller sind als Teile von Wohngebäuden geschützt. Wenn der Einbruch in den Keller eines Mehrfamilienhauses erfolgt und dort wertvolle Gegenstände wie Fahrräder oder Werkzeuge entwendet werden, kann dies ebenfalls als Wohnungseinbruchsdiebstahl geahndet werden, da der Keller dem privaten Wohnbereich zugeordnet wird.
Welche Strafe droht bei Wohnungseinbruchsdiebstahl?
Die Strafe für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl richtet sich nach der Schwere der Tat. Bei einem Einbruch in dauerhaft bewohnte Räume droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, in besonders schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch der bloße Versuch eines Wohnungseinbruchs kann strafbar sein.
Beispiel: Nehmen wir an, jemand wird in einem Mehrfamilienhaus dabei ertappt, wie er versucht, mit einem Schraubenzieher eine Wohnungstür aufzuhebeln. Er wird dabei gestört und flieht ohne Beute. Obwohl kein Diebstahl stattgefunden hat, kann bereits der Versuch nach § 244 StGB zu einer Verurteilung führen, da es sich um den Versuch eines Wohnungseinbruchsdiebstahls handelt.
In vielen Fällen basieren die Vorwürfe auf DNA-Spuren oder Fingerabdrücken, die am Tatort gefunden wurden. Diese können unter Umständen eine starke Belastung darstellen, aber als erfahrener Strafverteidiger für Wohnungseinbruchsdiebstahlwerde ich diese Beweismittel genau prüfen und hinterfragen. DNA-Spuren lassen sich übertragen und wollen ausgiebig geprüft werden. Nicht jeder DNA-Treffer führt zu einer Überführung des Mandanten.
Ihre Verteidigung beim Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls
Als Strafverteidiger entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Folgende Ansätze sind häufige Bestandteile der Verteidigung:
Identitätszweifel: Oftmals wird die Tat nur durch DNA-Spuren oder Fingerabdrücke nachgewiesen, was jedoch anfällig für Fehler sein kann. Es ist wichtig zu prüfen, wie diese Beweise gesammelt wurden und ob sie wirklich Ihre Anwesenheit am Tatort belegen oder eine andere Erklärung möglich ist.
Fehlende Einbruchsspuren: Wenn der Einbruch durch einen falschen Schlüssel erfolgt ist, kann dies eine Verteidigungsstrategie sein. Es ist von Bedeutung, nachzuweisen, dass keine Gewalt oder Manipulation angewendet wurde.
Alibi: Ein stichhaltiges Alibi kann entscheidend sein, um die Tatvorwürfe zu entkräften. Als Ihr Strafverteidiger werde ich alle Beweise und Zeugen sorgfältig prüfen, um die Wahrscheinlichkeit eines falschen Vorwurfs zu reduzieren.
Beispiel: In einem Fall, den ich verteidigt habe, wurde mein Mandant aufgrund von Fingerabdrücken auf einem Fensterrahmen angeklagt, durch das in eine Wohnung eingebrochen wurde. Es stellte sich jedoch heraus, dass er den Rahmen im Rahmen von Renovierungsarbeiten berührt hatte – lange bevor der Einbruch stattfand. Dieser Hinweis konnte durch Zeugen bestätigt werden, was schließlich zur Einstellung des Verfahrens führte.
Rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen: Nicht selten werden Beweise unrechtmäßig gesammelt, zum Beispiel durch Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss oder fehlerhafte Polizeiarbeit. In solchen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger für Wohnungseinbruchsdiebstahl diese Mängel aufdecken und zu Ihrem Vorteil nutzen.
Schnelle Hilfe und kompetente Verteidigung
Sollten Sie wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls beschuldigt werden, ist es wichtig, schnell zu handeln. Als Strafverteidiger mit bundesweiter Tätigkeit bin ich darauf spezialisiert, solche Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau zu hinterfragen. Durch mein umfassendes Fachwissen und meine 19-jährige Erfahrung im Strafrecht werde ich alles tun, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Häufige Fragen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl
Was passiert, wenn man wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls angeklagt wird?
In einem solchen Fall sollten Sie sich sofort anwaltlich vertreten lassen. Es kann zu Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und sogar Untersuchungshaft kommen. Je nach Beweislage drohen hohe Strafen, und ein unüberlegtes Verhalten kann Ihre Lage verschlimmern. Lassen Sie sich vor jeder Aussage von einem Anwalt beraten.
Beispiel: In einem Fall wurde mein Mandant direkt nach seiner Festnahme intensiv befragt. Ohne anwaltliche Beratung äußerte er sich zu den Vorwürfen, was später gegen ihn verwendet wurde. Nachdem ich den Fall übernahm, gelang es jedoch, einige seiner Aussagen zu relativieren und die Beweislage zu schwächen.
Wie kann ich die Strafe reduzieren?
Eine geringere Strafe ist vor allem durch eine gezielte Verteidigungsstrategie erreichbar. Besonders bei Ersttätern oder in Fällen mit geringem Sachschaden gibt es Möglichkeiten, das Strafmaß zu mildern. Auch die Rückgabe von gestohlenen Gegenständen oder eine Einigung mit dem Geschädigten können positive Auswirkungen haben.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung
Wenn Sie sich dem Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls ausgesetzt sehen, sollten Sie sofort handeln. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und eine starke Verteidigung aufzubauen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf, um eine erste Einschätzung Ihres Falls zu erhalten. Sie erreichen mich telefonisch unter 0201/310 460 0 oder per Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de
Timo Scharrmann
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