Unerwartet oder doch zumindest unverhofft liegt ein relativ unscheinbarer Brief im Briefkasten. Eine Vorladung oder eine Anhörung als Beschuldigter im Strafverfahren.
Plötzlich flattert ein Brief ins Haus: Eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter. Was jetzt?
Viele Menschen geraten erstmals in Kontakt mit der Strafjustiz – oft überraschend, oft belastend. Als erfahrener Strafverteidiger zeige ich Ihnen, was Sie unbedingt beachten sollten – und was Sie besser nicht tun. Teilweise gehen Beschuldigte völlig unwissend in eine Vernehmung oder kreuzen vorschnell Kästchen in der Anhörung an. Ergebnis ist dann häufig der Erlass eines Strafbefehls oder eine Anklage.
Was bedeutet die Vorladung genau?
Eine polizeiliche Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Sie stehen offiziell unter dem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Oft handelt es sich um:
• Körperverletzung,
• Diebstahl oder Betrug,
• Verkehrsstraftaten (z.?B. Unfallflucht),
• oder Streitigkeiten im privaten Bereich.
Wichtig: Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, müssen Sie nicht erscheinen. Anders sieht es aus, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgeladen werden – dann besteht Anwesenheitspflicht. Es können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden, wenn Sie nicht erscheinen oder keine Erklärung auf die Anhörung zurücksenden. Viele Mandanten fragen zunächst danach, ob es nicht nachteilig ist, wenn man auf das Schreiben nicht antwortet. Nein, es ist eindeutig nicht nachteilig!
Abzugrenzen ist die Ladung des Beschuldigten auch von der bloßen Ladung als Zeuge in einem Strafverfahren. Ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen wurden, ergibt sich bereits aus der Ladung oder dem Anhörungsbogen.
Soll ich zur Polizei gehen und aussagen?
Nein! Schweigen ist Ihr gutes Recht – und meist Ihre beste Option.
Auch wenn Sie glauben, nichts falsch gemacht zu haben oder alles „aufklären“ zu wollen: In dieser Phase kennen Sie den Akteninhalt nicht. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden – oft in einem anderen Licht, als Sie es meinen. Einige Mandanten meinen tatsächlich alles aufklären zu können, leider führt dieses häufig zu Anklage.
Selbst erfahrene Menschen verstricken sich schnell in Widersprüche, wenn sie unvorbereitet aussagen. Ich habe dieses persönlich in der Verteidigung von Rechtsanwälten erlebt. Auch wenn die es eigentlich besser wissen müssten.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Sofort!
Ein Strafverteidiger kann:
• Akteneinsicht beantragen,
• die Rechtslage beurteilen,
• und gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche Strategie entwickeln.
Oft zeigt sich nach der Akteneinsicht, dass eine Einlassung gar nicht sinnvoll ist – oder nur mit genau abgestimmter Erklärung. In vielen Fällen ist auch eine Verfahrenseinstellung möglich – ohne, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. An dieser Stelle zahlt sich eine gute und erfahrene Verteidigung aus. Wir erreichen zum Beispiel Einstellungen, welche durch den unverteidigten Beschuldigten nie erreicht worden wären. Erklärungen der Sach- und Rechtslage helfen der Staatsanwaltschaft die Sachlage auch in einem anderen Licht zu betrachten, was häufig zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.
Was passiert, wenn ich nicht zur Vorladung gehe?
Wenn Sie als Beschuldigter der polizeilichen Vorladung nicht folgen, passiert in der Regel – nichts. Es besteht keine Pflicht sich selbst zu belasten oder dort auch nur zur Sache auszusagen. Schweigen ist prozessual schlicht nichts. Frei nach dem Motto: „Ein Schweigen kann nicht falsch zitiert (oder interpretiert) werden.
Sie sollten nicht zu dem Termin dort erscheinen, nur um „gut dazustehen“ – das wird strafprozessual nicht positiv gewertet. Es wird nicht gut aussehen und ist auch unerheblich. Im Gegenteil können die zur Akte vermerkten Angaben nicht zurückgenommen werden. Sie sollten sich daher zweimal überlegen, ob Sie wirklich sich in die Vernehmungssituation begeben wollen.
Die Polizei kann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die dann weitere Schritte einleitet. Genau hier kann ein Verteidiger frühzeitig eingreifen. Die Polizei kann in der Vernehmungssituation auch nicht die Entscheidung treffen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft in eigener Kompetenz. Lassen Sie sich bitte auch nicht einreden, man würde ein gutes Wort bei der Staatsanwaltschaft für Sie einlegen. Meist passiert schlicht nichts und man will Sie in der Regel nur zu einer Aussage bewegen.
Zusammenfassung: Ihre 5 wichtigsten Schritte
1. Nicht in Panik verfallen
2. Keine Aussage bei der Polizei – auch nicht telefonisch
3. Vorladung als Beschuldigter? Keine Pflicht, zu erscheinen
4. Sofort Strafverteidiger kontaktieren
5. Gemeinsam auf Akteneinsicht warten und besonnen entscheiden
Über mich
Ich bin seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig. Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht zudem bundesweit in Ermittlungs- und Hauptverfahren aktiv. Gerade für Menschen, die erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, entwickle ich individuelle Verteidigungsstrategien. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Zuhören.
Sie haben eine Vorladung erhalten?
Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich per Email Kontakt auf – ich melde mich zeitnah bei Ihnen oder melden Sie sich direkt telefonisch in unserer Kanzlei.

Für ein kostenfreies Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
