Verteidigung bei Vorwürfen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie – Ihr erfahrener Strafverteidiger

Der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB) ist einer der schwerwiegendsten und sensibelsten Tatbestände im Strafrecht. Er kann nicht nur gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Existenz bedrohen. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit 19 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung und deutschlandweit tätig. Mein Fokus liegt darauf, solche Verfahren diskret und effektiv zu klären, um Ihre Rechte und Ihr Ansehen zu wahren.

Seit Jahren bin ich als Focus-Topanwalt ausgezeichnet und habe in spektakulären Verfahren im gesamten Bundesgebiet erfolgreich verteidigt. Jedes Jahr betreue ich eine Vielzahl solcher Delikte und bringe dabei umfassendes Know-how sowohl in der juristischen als auch in der technischen Analyse ein.

Wenn Sie eine Hausdurchsuchung erlebt haben, zögern Sie nicht, sofort Kontakt aufzunehmen. Ich kläre Ihre drängendsten Fragen, analysiere die Aktenlage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, das Verfahren außergerichtlich und diskret zu beenden. Meist erfolgt eine Durchsuchung in den frühen Morgenstunden, meist gegen 6.00 Uhr erfolgt der völlig überraschende Zugriff.

Hausdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern

Bei einer Durchsuchung wird in der Regel alles sichergestellt, was als Datenträger dient: Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, externe Festplatten, USB-Sticks und Speichermedien wie CDs oder DVDs. Die Ermittlungsbehörden haben hierbei oft einen gezielten Blick für potenziell relevante Geräte und nutzen den Überraschungseffekt der Maßnahme.

Sollten Sie wichtige Daten für Ihren Beruf oder private Angelegenheiten benötigen, beispielsweise Steuerunterlagen, können wir in Einzelfällen erreichen, dass bestimmte Daten schnell gesichert oder Geräte bevorzugt ausgewertet werden. Insbesondere Smartphones können oft zügig untersucht und wieder freigegeben werden. Dieses hat eine besondere Bedeutung, da wir teilweise Auswertezeiten von über zwei Jahren teilweise sehen.

Die Auswertung von Datenträgern – Herzstück der Ermittlungen

Die Auswertung beschlagnahmter Datenträger ist zentraler Bestandteil solcher Verfahren. Sie dient der Feststellung, ob sich illegale Inhalte auf Ihren Geräten befinden oder ob ein Nachweis für die Verbreitung solcher Dateien geführt werden kann. Dabei wird nicht direkt an den Original-Datenträgern gearbeitet, sondern an Kopien (sog. Images), um die Beweismittel nicht zu beeinträchtigen.

Die Ermittlungsbehörden nutzen spezialisierte Programme wie EnCase oder X-Ways, um Hash-Werte – digitale Fingerabdrücke von Dateien – mit bekannten kinderpornografischen Inhalten abzugleichen. Diese Analysen bergen jedoch Fehlerpotenziale, beispielsweise durch doppelte Dateien oder falsche Einordnungen (Stichwort: Posing-Bilder). Als erfahrener Verteidiger mit fundierten IT-Kenntnissen prüfe ich die Auswertungsberichte akribisch, um solche Fehler aufzudecken und zu Ihren Gunsten zu nutzen.

Dauer der Auswertung und Verfahrensablauf

Die Datenauswertung ist ein zeitaufwändiger Prozess. Aufgrund der Überlastung vieler Behörden dauert sie häufig mehrere Monate bis zu einem Jahr. Nach der Durchsuchung und der Anzeige der Verteidigung wird die Akte oft erst nach einigen Wochen oder Monaten zur Verfügung gestellt. Erst nach Vorlage des DV-Auswertungsberichts (Digitales Verwertungsprotokoll) ist eine fundierte Bewertung der Beweislage möglich.

Nach Eingang der Akte und des Berichts bespreche ich die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen und erarbeite eine detaillierte Stellungnahme, um die Vorwürfe zu entkräften. Mein Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig außergerichtlich zu beenden und eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.

Häufige Fehler und Verteidigungsansätze

Die Ermittlungsbehörden und Sachverständigen sind nicht unfehlbar. Es kommt immer wieder zu fehlerhaften Gutachten, falschen rechtlichen Einordnungen oder ungenügenden Auswertungen. Auch Aspekte wie ein fehlender Vorsatz – etwa wenn Dateien unbewusst gespeichert wurden – spielen eine wichtige Rolle.

Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Tauschbörsen, Cloud-Diensten (Dropbox, Google Drive) oder temporären Internetdateien (Cache) ist eine präzise technische und rechtliche Analyse entscheidend. Ich sorge dafür, dass die Beweislage kritisch hinterfragt und zu Ihren Gunsten interpretiert wird.

Diskretion und persönliche Betreuung

Eine Hausdurchsuchung und die Konfrontation mit solchen Vorwürfen sind für Betroffene eine psychische Belastung. Ich lege großen Wert auf eine individuelle Betreuung und stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite. Sollte eine therapeutische Begleitung erforderlich sein, arbeite ich mit erfahrenen Stellen bundesweit zusammen.

Mein Anspruch ist es, nicht nur Ihre juristischen Interessen zu vertreten, sondern auch die menschliche Seite in den Blick zu nehmen. Zahlreiche Mandanten, darunter Ärzte, Beamte, Unternehmer und Personen des öffentlichen Lebens, haben mir ihr Vertrauen geschenkt und von meiner Erfahrung profitiert.

„Ich fühlte mich von Tag eins rundum gut aufgehoben. Die empathische & menschlichen Art hat neben der professionellen Arbeit absolut überzeugt. Sämtliche Anliegen werden prompt, zuverlässig, problemlos & zielgerichtet bearbeitet. Wirklich ein hervorragender Rechtsanwalt und absolut empfehlenswert!!!“ L.L. über Anwalt.de am 29.04.2024

Soforthilfe – Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind oder eine Hausdurchsuchung erlebt haben, zögern Sie nicht, mich unverzüglich zu kontaktieren. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an – ich stehe Ihnen jederzeit mit schnellem, effektivem und diskretem Rechtsbeistand zur Verfügung.