Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine ernste Straftat mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Oft ist es von Missverständnissen oder Unklarheiten begleitet, besonders wenn es um die Frage geht, ob jemand fahrlässig oder aus Unwissenheit ohne gültigen Führerschein gefahren ist. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was unter dem Straftatbestand des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ zu verstehen ist, wie Sie sich gegen einen solchen Vorwurf verteidigen können und welche weiteren rechtlichen Konsequenzen – wie etwa die Einziehung des Fahrzeugs – drohen können.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht vertrete ich Mandanten bundesweit in Fällen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und helfe dabei, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Was ist „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?
Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) stellt das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat dar. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich hier um ein Delikt mit schwerwiegenderen strafrechtlichen Konsequenzen. Es wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
Wichtig: Die „Fahrerlaubnis“ umfasst nicht nur den physischen Führerschein, sondern auch die erforderliche Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Es geht also auch darum, ob der Führerschein noch gültig ist oder bereits entzogen wurde.
Wann liegt „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor?
Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, ohne die notwendige Fahrerlaubnis zu besitzen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen:
• Kein Führerschein vorhanden: Der Fahrzeugführer hat nie einen Führerschein erworben und ist daher nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.
• Führerscheinentzug: Der Führerschein wurde entzogen, etwa aufgrund einer Straftat wie Alkohol am Steuer oder wiederholter Verkehrsverstöße. Auch in diesem Fall wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verfolgt.
• Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis: Der Führerschein ist abgelaufen, und der Betroffene hat ihn nicht rechtzeitig erneuert. Auch in diesem Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Ein wichtiger Punkt: Für die Strafbarkeit ist es notwendig, dass das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird. Das bedeutet, dass der Betroffene nicht nur auf privaten Grundstücken, sondern auch auf öffentlichem Gelände oder in öffentlichen Parkplätzen ohne Fahrerlaubnis gefahren sein muss.
Erlaubnis des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ein heikles Thema
Es kommt oft vor, dass jemandem das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt wird – etwa wenn eine Person ohne gültigen Führerschein am Steuer sitzt und eine andere Person diese Fahrt duldet oder aktiv unterstützt. Auch derjenige, der einem anderen das Fahren ohne Fahrerlaubnis „erlaubt“, macht sich strafbar. In solchen Fällen sieht das Gesetz Strafen nach § 21 StVG vor, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
Noch problematischer wird es, wenn der Erlaubnisgeber nicht sicherstellt, dass der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. In einem solchen Fall kann der Erlaubnisgeber auch fahrlässig handeln, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet wird.
Fahrlässigkeit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
In einigen Fällen wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis fahrlässig begangen. Das bedeutet, der Betroffene fährt, ohne sich über den fehlenden Führerschein im Klaren zu sein, beispielsweise weil er davon ausgeht, dass sein Führerschein noch gültig ist.
Ein Beispiel: Ein Fahrzeugführer hat seinen Führerschein seit Jahren nicht erneuert und geht davon aus, dass dieser noch gültig ist, obwohl er bereits abgelaufen ist. In einem solchen Fall liegt eine fahrlässige Handlung vor. Die Strafe für fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt zwar meist geringer aus als bei vorsätzlichem Handeln, dennoch drohen auch hier Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen.
Ein weiteres Beispiel: Ein Fahrer erhält aufgrund eines Bußgeldbescheids ein Fahrverbot, kümmert sich jedoch nicht um die Post. Wenn er nach seiner Rückkehr aus dem Ausland ein Fahrzeug führt, obwohl das Fahrverbot noch nicht abgelaufen ist, begeht er ebenfalls das Delikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Einziehung des Fahrzeugs: Was droht noch?
Neben der strafrechtlichen Verurteilung kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch zur Einziehung des Fahrzeugs führen. Insbesondere dann, wenn das Fahrzeug regelmäßig oder systematisch ohne Fahrerlaubnis geführt wird, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Diese Maßnahme kann für den Betroffenen sehr kostspielig und weitreichend sein, besonders wenn das Fahrzeug für den Alltag oder berufliche Zwecke gebraucht wird.
Die Einziehung des Fahrzeugs bedeutet, dass es endgültig aus dem Besitz des Eigentümers entfernt wird. Auch dann, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht gekauft, sondern nur genutzt hat, kann die Einziehung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Was tun, wenn Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird?
Falls Ihnen der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht wird, ist es entscheidend, schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen. Eine fundierte Verteidigung kann entscheidend sein, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Mögliche Verteidigungsstrategien beinhalten etwa:
• Nachzuweisen, dass keine vorsätzliche Tat vorlag, sondern die Tat fahrlässig begangen wurde.
• Den Sachverhalt so darzustellen, dass der Vorwurf des Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht zutrifft (z. B. durch fehlerhafte Postzustellung oder unzureichende Kenntnis des Fahrverbots).
• Die Einziehung des Fahrzeugs zu verhindern oder abzumildern, falls das Fahrzeug bereits beschlagnahmt wurde.
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden. Vermeiden Sie voreilige Aussagen und berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen, bis Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
Ziel der Verteidigung kann es sein, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird oder die Strafe möglichst gering ausfällt. Hierzu berate ich Sie unmittelbar gerne in einem persönlichen Gespräch.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine strafbare Handlung, die ernsthafte rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann – unabhängig davon, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird, sollten Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand sichern, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Als Ihr Anwalt bin ich bundesweit für Sie da, um Ihre Interessen zu vertreten, das Verfahren zu begleiten und eine Lösung zu finden.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Verteidigung zu besprechen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Sie erreichen mich per E-Mail oder telefonisch unter 0201/310 460 0. Weitere Informationen finden Sie auf meinen Websites: Rechtsanwalt-Scharrmann.de oder 222-stgb.de.