Fahrlässiger Vollrausch: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen können
Der Vorwurf des fahrlässigen Vollrauschs (§ 323a StGB) ist eine erhebliche Anschuldigung, die nicht nur strafrechtliche, sondern oft auch beträchtliche persönliche Konsequenzen nach sich zieht. Für Betroffene stellt sich die Frage: Was genau bedeutet dieser Vorwurf, welche Strafen drohen, und wie können Sie sich effektiv verteidigen? Gerade in den Feiertagen wird gelegentlich reichlich Alkohol konsumiert und in dem Zusammenhang auch Straftaten begangen.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum es wichtig ist, bereits im Ermittlungsverfahren eine zügige Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu suchen – insbesondere einem Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in schwierigen Strafverfahren.
Was bedeutet “fahrlässiger Vollrausch”?
Der fahrlässige Vollrausch wird zur Debatte, wenn jemand durch übermäßigen Alkoholkonsum (oder den Konsum anderer berauschender Mittel) in einen Zustand gerät, in dem er nicht mehr in der Lage ist, sein Handeln zu kontrollieren – und währenddessen oder unmittelbar danach eine Straftat begeht.
Im Fokus steht dabei, dass Sie bereits fahrlässig gehandelt haben könnten, indem Sie sich in diesen Zustand gebracht haben, obwohl Sie hätten wissen müssen, dass eine Straftat drohen könnte. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass sich Personen durch Rauschzustände der Verantwortung für begangene Straftaten entziehen.
Welche Strafen drohen?
Die Strafe für einen fahrlässigen Vollrausch hängt maßgeblich von der begangenen Tat ab, die im Rauschzustand verübt wurde. Grundsätzlich reicht die Bandbreite von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Entscheidend ist dabei, ob und in welchem Maße das Gericht Ihnen vorwirft, den Rauschzustand fahrlässig herbeigeführt zu haben.
Wenn Ihnen fahrlässiger Vollrausch vorgeworfen wird, befinden Sie sich in einer schwierigen Lage. Oft stehen die Aussagekraft von Zeugenaussagen, toxikologische Gutachten und eine genaue Rekonstruktion des Rauschzustands im Mittelpunkt des Verfahrens. Gerade bei diesem Vorwurf ist die goldene Regel des Schweigens von erheblicher Bedeutung.
Mit über 19 Jahren Erfahrung im Strafrecht, meiner Spezialisierung als Fachanwalt und meiner Tätigkeit in der bundesweit renommierten Kanzlei Louis & Michaelis weiß ich genau, worauf es in solchen Verfahren ankommt:
Umfassende Akteneinsicht: Nur durch eine gründliche Analyse der Ermittlungsakte lässt sich feststellen, ob der Vorwurf haltbar ist und ob die Beweise tatsächlich ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Ich stelle Ihnen die Ermittlungsakte zur Verfügung, um mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Hinterfragen der Beweismittel: Wir überprüfen sorgfältig, ob die durchgeführten toxikologischen Analysen korrekt sind und ob die Zeugenaussagen stimmig und belastbar sind.
Individuelle Verteidigungsstrategie: Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten ist – sei es, den Rauschzustand als nicht vorhersehbar darzustellen oder aufzuzeigen, dass die begangene Straftat nicht mit dem Zustand in Zusammenhang steht.
Warum schnelles Handeln entscheidend ist
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Lassen Sie sich nicht durch ein verzögertes Handeln die Chance auf eine optimale Verteidigung nehmen. Wir haben vielfach Verfahren gesehen, die eine negative Wendung mit der eigenen Einlassung für den Mandanten genommen haben. Holen Sie sich zuverlässige und fachkundigen Rat ein.
Als Fachanwalt für Strafrecht, der seit 2018 ununterbrochen als Focus-Topanwalt ausgezeichnet wurde, bringe ich nicht nur die notwendige Erfahrung, sondern auch ein tiefes Verständnis für komplexe Sachverhalte mit. Meine aktive Verteidigungsstrategie und mein Engagement für meine Mandanten machen den Unterschied – sei es im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht.
Falls Sie mit dem Vorwurf des fahrlässigen Vollrauschs konfrontiert werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Rechtsanwalt Timo Scharrmann
Kanzlei Louis & Michaelis
Telefon: 0201/ 310 460 0
E-Mail: mail@rechtsanwalt-scharrmann.de
weiterführende Website: www.222-stgb.de
So gehen wir vor, wenn Sie mich kontaktieren:
Kontaktaufnahme: Melden Sie sich bei mir, damit wir Ihren Fall schnellstmöglich prüfen können. Sie erhalten noch am gleichen Tag eine Rückmeldung von mir.
Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen, analysieren Ihre Situation und geben eine erste Einschätzung. Wir haben die Möglichkeit das Gespräch persönlich, aber auch telefonisch oder über elektronische Medien.
Verteidigung: Wir setzen alles daran, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es durch Verfahrenseinstellungen, Strafmilderung oder einen Freispruch.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen. Rufen Sie uns noch heute an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen an Ihrer Seite – mit Kompetenz, Erfahrung und Entschlossenheit.