Fahrverbot vs. Entziehung der Fahrerlaubnis: Was sind die Unterschiede und wie kann die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden?

Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe gibt es zwei wesentliche Maßnahmen, die einem Verkehrsteilnehmer das Führen von Fahrzeugen untersagen können: das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Beide Maßnahmen betreffen die Fahrerlaubnis, unterscheiden sich jedoch sowohl in ihrer Schwere als auch in ihren rechtlichen Auswirkungen. In diesem Artikel erläutere ich die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis, gehe auf typische Verstöße ein, die diese Maßnahmen nach sich ziehen können, und zeige auf, wie eine Fahrerlaubnis nach einer Entziehung wiedererlangt werden kann.
Fahrverbot: Eine zeitliche Einschränkung der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot stellt eine vorübergehende Maßnahme dar, bei der dem Fahrer für eine bestimmte Zeitdauer das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr untersagt wird. Die Dauer eines Fahrverbots variiert je nach Verstoß und reicht von 1 bis 6 Monaten. Ein Fahrverbot wird in der Regel dann verhängt, wenn ein Verkehrsteilnehmer leichtere Straftaten im Straßenverkehr begangen hat. Typische Beispiele sind das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), aber auch leichte Verstöße der Trunkenheitsfahrt oder auch leichte Fälle der Straßenverkehrsgefährdung. Man kennt das Fahrverbot jedoch insbesondere aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Überfahren einer roten Ampel.
Auch im Strafrecht können also Straftäter, die keine schweren Verkehrsdelikte begangen haben, als Nebenstrafe ein Fahrverbot erhalten. Besonders bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten, wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachbeschädigung, kann ein auch Fahrverbot als zusätzliche Strafe ausgesprochen werden, um z.B. eine Freiheitsstrafe oder auch eine Bewährungsstrafe zu vermeiden. Dieses kann eine interessante Verteidigungslinie auch bei anderen Straftaten sein, um eine schwere Sanktion doch noch zu vermeiden.
Was passiert nach dem Fahrverbot?
Nach Ablauf des Fahrverbots wird die Fahrerlaubnis wieder in vollem Umfang erteilt. Das Fahrverbot betrifft ausschließlich die Zeit, in der der Betroffene nicht fahren darf, und wird nach dieser Zeit aufgehoben. Der Führerschein bleibt weiterhin gültig, und der Betroffene kann seine Fahrerlaubnis ohne weitere Hürden wieder in Anspruch nehmen. Dieses gilt jedoch nur, wenn Sie nicht die Punktegrenze für den verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis erreicht haben (8 Punkte).
Entziehung der Fahrerlaubnis: Eine schwerwiegendere Maßnahme
Im Gegensatz zum Fahrverbot stellt die Entziehung der Fahrerlaubnis eine deutlich schwerwiegendere und dauerhaftere Maßnahme dar. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird dem betroffenen Fahrer die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen entzogen, der Führerschein wird eingezogen und unbrauchbar gemacht. Dies bedeutet, dass der Fahrer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist. Er muss nach Ablauf einer Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, der in vielen Fällen mit zusätzlichen Anforderungen verbunden ist.
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Zu den häufigsten Gründen gehören:
• Alkohol- oder Drogenfahrten, die zu wiederholten oder besonders schweren Verstößen führen.
• Wiederholungstäter: Wenn jemand wiederholt oder in besonders rücksichtsloser Weise gegen Verkehrsregeln verstößt, etwa bei Trunkenheit am Steuer oder Drogeneinfluss.
• Verkehrsstraftaten, wie die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis als notwendige Maßnahme angesehen wird.
Ein besonders häufiger Fall für die Entziehung der Fahrerlaubnis sind Verkehrsstraftaten nach § 315c StGB, also Verstöße im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Zu diesen gehören unter anderem das Rasen (übermäßige Geschwindigkeit), das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern durch unberechenbares Verhalten. In der Praxis kommt es bei solchen Verstößen häufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollte jedoch aus besonderen Gründen von einer Entziehung abgesehen werden, wird alternativ ein Fahrverbot, meist von mehreren Monaten verhängt.
Folgen der Entziehung der Fahrerlaubnis
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, hat der betroffene Fahrer zunächst keine Möglichkeit, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings ist die Entziehung der Fahrerlaubnis meist nicht endgültig. Nach Ablauf einer Sperrfrist, die zwischen 6 Monaten und lebenslang betragen kann, ist es möglich, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Allerdings muss hierzu ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dieser Antrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.
In der Regel wird die Behörde im Rahmen der Prüfung des Antrags eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Diese ist erforderlich, um die Eignung des Antragstellers zum sicheren Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen. Besonders bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten wird die MPU oft zum unverzichtbaren Bestandteil des Verfahrens. Zusätzlich kann es erforderlich sein, ein ärztliches Gutachten zu den gesundheitlichen Aspekten vorzulegen, die das sichere Fahren betreffen, so andere Mängel aktenkundig sind.
Sobald die Behörde den Antrag positiv bewertet und eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gewährt, ist der Betroffene wieder berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Sollte der Antrag jedoch abgelehnt werden, ist eine erneute Antragstellung nach einer gewissen Wartezeit möglich.
Der Hauptunterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis liegt in der Dauer und Schwere der Maßnahme. Ein Fahrverbot ist eine temporäre Maßnahme, die nur für eine begrenzte Zeit zur Einschränkung der Fahrberechtigung führt. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Fahrer seine Fahrerlaubnis automatisch zurück.
Im Gegensatz dazu ist die Entziehung der Fahrerlaubnis eine deutlich schwerwiegendere Maßnahme. Sie führt nicht nur zu einem längerfristigen Verlust der Fahrerlaubnis, sondern verlangt zudem einen Antrag auf Wiedererteilung und eine mögliche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird vor allem bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten wie Trunkenheit am Steuer, Drogeneinfluss oder bei Verkehrsstraftaten nach § 315c StGB verhängt.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden oder Fragen zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht gerne zur Verfügung. Ich berate Sie individuell und helfe Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre rechtliche Situation zu finden, sei es im Hinblick auf das Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis.

Für ein kostenfreies Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.