Die Verteidigung im Jugendstrafrecht. Braucht mein Kind einen Verteidiger?
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom allgemeinen Strafrecht. Während das Erwachsenenstrafrecht in erster Linie auf Sanktionen und Abschreckung abzielt, steht im Jugendstrafrecht die Erziehung des jungen Menschen im Mittelpunkt. Ziel ist es, die persönliche Entwicklung zu fördern und zukünftigen Straftaten vorzubeugen. Doch gerade diese besondere Ausrichtung bringt für Betroffene und deren Familien oft erhebliche Herausforderungen mit sich.
Wenn Ihr Kind oder ein Ihnen nahestehender Jugendlicher beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, ist schnelles Handeln gefragt. In solchen Momenten ist ein erfahrener und spezialisierter Strafverteidiger an Ihrer Seite meist unverzichtbar. Als Fachanwalt für Strafrecht mit beinahe zwei Jahrzehnten Berufserfahrung setze ich mich dafür ein, dass die Interessen und Rechte Ihres Kindes in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – juristisch, erzieherisch und menschlich. Ich bin selbst Vater und kann die Sorgen und Ängste, die mit einen solchen Verfahren verbunden sind verstehen.
Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Das Jugendstrafrecht stellt die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen in den Vordergrund. Es verfolgt keinen pauschalen Ansatz, sondern sucht nach der besten Lösung für den Einzelfall. Es gelten nicht die Strafrahmen, wie im Erwachsenenstrafrecht, was ein ungemein großer Vorteil ist. Zu den typischen unterschwelligen Maßnahmen im Jugendstrafrecht gehören:
• Erziehungsratschläge und Weisungen, die die Eigenverantwortung stärken sollen,
• Betreuungsanordnungen, bei denen ein Sozialarbeiter den Jugendlichen begleitet,
• Arbeitsauflagen, die den Jugendlichen anregen sollen, sich sozial einzubringen.
Auch gegen Jugendliche und Heranwachsende kann ein Vollzug einer Freiheitsstrafe angeordnet werden. Hier gibt es jedoch wichtige Unterscheidungen:
Jugendarrest
Der Jugendarrest gilt als die „härteste Erziehungsmaßregel“ und stellt eine kurzfristige Freiheitsentziehung dar. Er kann in drei Formen verhängt werden:
Freizeitarrest: Der Jugendliche verbringt einzelne Wochenenden in einer Jugendarrestanstalt.
Kurzarrest: Der Arrest dauert bis zu vier Tage.
Dauerarrest: Er kann zwischen einer und vier Wochen verhängt werden.
Zweck des Jugendarrests
Ziel des Jugendarrests ist es, den Jugendlichen durch einen spürbaren Freiheitsentzug zur Besinnung zu bringen und gleichzeitig sein Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Der Jugendarrest wird meist dann angewendet, wenn andere erzieherische Maßnahmen wie Weisungen, Auflagen oder Sozialstunden nicht ausreichen, der Jugendliche jedoch nicht so stark strafrechtlich belastet ist, dass eine Jugendstrafe erforderlich wäre.
Voraussetzungen und Umsetzung
Ein Jugendarrest wird verhängt, wenn der Jugendliche durch wiederholtes Fehlverhalten oder die Nichtbefolgung anderer Maßnahmen gezeigt hat, dass mildere Mittel nicht wirken. Die Maßnahme wird in speziellen Jugendarrestanstalten vollzogen, in denen die Jugendlichen unter pädagogischer Betreuung stehen.
Jugendstrafe
Die Jugendstrafe stellt die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Sie ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und wird nur bei schweren Verfehlungen oder erheblichen Straftaten verhängt.
Wann wird Jugendstrafe verhängt?
Eine Jugendstrafe kommt nur in Betracht, wenn:
• schädliche Neigungen vorliegen, die eine erzieherische Maßnahme notwendig machen, oder
• die Straftat aufgrund ihrer Schwere eine Strafe erforderlich macht.
Beispiele sind wiederholte schwerwiegende Straftaten, schwere Gewaltdelikte oder Delikte mit hohem Schaden, aber auch Tötungsdelikte.
Dauer der Jugendstrafe
Die Dauer der Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre. In besonders schweren Fällen, bei Mord und die besondere schwere der Schuld festgestellt wird, können es bis zu 15 Jahre sein, sofern der Täter zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war. Sie sehen, auch im Jugendstrafrecht kann es lange Freiheitsstrafen in der Form der Jugendstrafe geben.
Ziel der Jugendstrafe
Der Fokus liegt nicht auf Vergeltung, sondern auf Erziehung und Resozialisierung. In Jugendhaftanstalten werden Programme angeboten, die den Jugendlichen und Heranwachsenden helfen sollen, ihre Straftaten zu reflektieren und Perspektiven für ein Leben ohne Straftaten zu entwickeln.
Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Diese Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen haben, da das Jugendstrafrecht in der Regel deutlich mildere und rehabilitativere Maßnahmen vorsieht. Hier ist es essenziell, dass ein erfahrener Strafverteidiger frühzeitig die Weichen stellt, um die günstigste rechtliche Grundlage zu schaffen.
Ohne fundierte rechtliche Beratung können jedoch Entscheidungen getroffen werden, die sich langfristig negativ auf die Lebensperspektiven eines jungen Menschen auswirken. Es gilt daher, die Verteidigung im Jugendstrafrecht sensibel und individuell zu gestalten.
Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Jugendliche und ihre Familien stehen oft vor einer völlig neuen Situation, wenn sie mit einem Strafverfahren konfrontiert werden. Angst, Unsicherheit und die Sorge um die Zukunft des Kindes dominieren diese schwierige Phase. Meine Aufgabe als Verteidiger ist es, Ihnen und Ihrem Kind Sicherheit zu geben und die rechtliche Lage verständlich zu erklären. Dabei geht es nicht nur um die juristische Verteidigung, sondern auch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen, aber auch einen wichtigen menschlichen Kontakt.
Ein Jugendstrafverfahren darf nicht dazu führen, dass das Leben Ihres Kindes dauerhaft beeinträchtigt wird – sei es durch Schulprobleme, soziale Ausgrenzung oder Schwierigkeiten bei späteren Bewerbungen. Meine Arbeit als Verteidiger setzt genau hier an: Ich unterstütze Ihr Kind dabei, unbelastet aus dem Verfahren hervorzugehen und neue Chancen zu ergreifen.
Wie ich Ihnen und Ihrem Kind helfe
Mit fast zwei Jahrzehnten Erfahrung im Strafrecht und einem besonderen Schwerpunkt auf der Verteidigung in Jugendstrafsachen bringe ich das nötige Know-how mit, um auch in komplexen und schwierigen Verfahren die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Meine Arbeit basiert auf einer klaren Strategie, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes zugeschnitten ist.
• Individuelle Beratung: Ich bespreche mit Ihnen und Ihrem Kind ausführlich die Vorwürfe, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die möglichen Konsequenzen. Transparenz ist dabei essenziell, um Vertrauen aufzubauen und die optimale Verteidigung zu gewährleisten.
• Frühzeitige Intervention: Oft kann durch eine frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Verteidigers eine Anklage oder sogar eine Hauptverhandlung vermieden werden.
• Aktive Verteidigung: In der Hauptverhandlung setze ich mich konsequent für die Interessen Ihres Kindes ein. Mein Ziel ist es, dass das Verfahren den erzieherischen Leitlinien des Jugendstrafrechts folgt und keine unverhältnismäßigen Maßnahmen verhängt werden.
• Schutz vor Stigmatisierung: Ein zentrales Anliegen meiner Arbeit ist es, Ihr Kind vor langfristigen Nachteilen zu bewahren – sei es in der Schule, im sozialen Umfeld oder bei späteren Bewerbungen.
Vertrauen Sie auf Erfahrung und Engagement
Ein Strafverfahren im Jugendstrafrecht ist nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die gesamte Familie eine belastende Erfahrung. In dieser schwierigen Situation ist es wichtig, auf einen Verteidiger zählen zu können, der sowohl juristisch kompetent als auch menschlich einfühlsam ist. Ich sehe es als meine Aufgabe, Ihr Kind durch das Verfahren zu begleiten und ihm die Unterstützung zu geben, die es braucht, um gestärkt aus der Situation hervorzugehen.
Wenn Sie Unterstützung in einem Jugendstrafverfahren benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung, die die Bedürfnisse Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellt – juristisch fundiert, menschlich und engagiert. Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch, um mehr über Ihre Optionen zu erfahren.