Ihre Rechte bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung
Es knallt, Glas splittert, jemand schreit… So oder vergleichbar beschreiben Mandaten den Moment der alles verändert.
Ein schwerer Verkehrsunfall kann Ihr Leben innerhalb von Sekunden verändern – besonders dann, wenn plötzlich ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Häufig geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB). Die strafrechtlichen Folgen können gravierend sein und Ihr Leben noch weiter verändern: Geldstrafen, Freiheitsstrafen und der Verlust der Fahrerlaubnis stehen im Raum. Der Unfall ist meist schon schlimm genug. Selbstvorwürfe quälen die Mandanten. In dieser Situation benötigen Sie einen Verteidiger, der sowohl strafrechtlich als auch verkehrsrechtlich spezialisiert ist – und der sich bundesweit mit der Verteidigung schwerer Verkehrsdelikte auskennt. Wichtig ist jedoch auch jemand, der an Ihrer Seite steht, erreichbar ist und für Sie kämpft.
Erfahrung und Spezialisierung zählen
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – eine Kombination, die gerade bei Verkehrsstrafverfahren entscheidend ist. Seit rund 20 Jahren verteidige ich Mandanten in ganz Deutschland, wenn der Vorwurf nach einem schweren Unfall mit strafrechtliche Konsequenzen. Zu aller Verzweiflung kommt die Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden und lässt den Beschuldigten keine Ruhe, auch wenn diese sich ohnehin nicht finden lässt nach schweren Verkehrsunfällen. Schreiben Sie mir ein Email und treten Sie mit mir in Kontakt.
In meiner Kanzlei Louis & Michaelis liegt mein Schwerpunkt auf der bundesweiten Verteidigung in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr. Ob Alleinunfall, Überholfehler, vermeintlich überhöhte Geschwindigkeit oder eine unklare Vorfahrtssituation – jedes Verfahren erfordert eine individuelle Strategie und oft eine tiefgehende technische Analyse. Ein Überschlag auf einer Bundesstraße oder die schwere Kollision mit einem Radfahrer. Leider ereignen sich diese Situationen tagtäglich. Hierfür bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unfallrekonstruktion: Technik und Taktik
Die Wahrheit liegt nicht immer auf der Straße – sondern oft in den Details. In vielen Fällen entscheidet die Unfallrekonstruktion darüber, ob ein Strafverfahren eingestellt wird, eine Einstellung gegen Auflagen erreicht werden kann oder ob es zur Anklage kommt. Die vertiefte Kenntnis dieses schwierigen Gebietes hilft Sachverhalte aufzuklären und Mandanten vor einer schnellen Vorverurteilung zu bewahren.
Auch Fragen wie:
• War die Geschwindigkeit wirklich nicht angepasst?
• Konnte der Unfall überhaupt vermieden werden?
• Gab es technische Ursachen oder eine Mitverantwortung des Unfallgegners?
…werden durch ein eigenes Gutachten, was häufig auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, teilweise ganz anders beantwortet als in der polizeilichen Ermittlungsakte.
Ihre Verteidigung beginnt früh – und strategisch
Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist es entscheidend, frühzeitig Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen – noch bevor eine Anklage gegen Sie erhoben wird. Viele meiner Mandanten erfahren durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsverfahren und sind verständlicherweise verunsichert. Doch auch wenn Sie „nichts falsch gemacht haben“, sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung aussagen. Es darf und wird Ihnen nicht negativ ausgelegt werden, wenn Sie zunächst einen Rechtsanwalt einschalten.
Als erfahrener Verteidiger übernehme ich die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, prüfe die Ermittlungsakte, bewerte die Beweislage und entwickle eine auf Ihr Verfahren zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Ihre Freiheit und Ihre Fahrerlaubnis sind schützenswert
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung sind hochkomplex – juristisch, technisch und menschlich. Eine spezialisierte Verteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen.
Ich verteidige bundesweit Mandanten, die nach einem schweren Unfall ins Visier der Strafverfolgung geraten sind – mit der Erfahrung aus hunderten Verfahren, mit technischem Verständnis und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen vor Gericht.
Was heißt das für Autofahrer in der Praxis?
Wer als Autofahrer in einen Unfall zum Beispiel mit einem Radfahrer verwickelt ist, sieht sich oft sehr schnell strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt – häufig auch dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.

Für ein kostenfreies Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
