Verteidigung bei schweren Verkehrsunfällen – Ihre Rechte bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung

Ihre Rechte bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung

Erfahrung und Spezialisierung zählen

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – eine Kombination, die gerade bei Verkehrsstrafverfahren entscheidend ist. Seit rund 20 Jahren verteidige ich Mandanten in ganz Deutschland, wenn der Vorwurf nach einem schweren Unfall strafrechtliche Konsequenzen hat. Es macht einen erheblichen Unterschied, wenn der Anwalt eine hohe Spezialisierung hat. Ich verteidige in schweren Unfällen bundesweit. Die Bearbeitung von Scheidungen, arbeitsrechtlichen Verfahren und anderen Rechtsgebiete lehne ich ab. Meine Leidenschaft gilt der Strafverteidigung.

In meiner Kanzlei Louis & Michaelis liegt bei mir ein Schwerpunkt auf der bundesweiten Verteidigung in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr. Ob Alleinunfall, Überholfehler, vermeintlich überhöhte Geschwindigkeit oder eine unklare Vorfahrtssituation – jedes Verfahren erfordert eine individuelle Strategie und oft eine tiefgehende technische Analyse. Ich verteidige in Unfällen mit Radfahrern, wie auch bei Unfällen mit Fußgänger bis zu LKW-Unfälle mit schwersten Folgen.

Unfallrekonstruktion: Technik und Taktik

Die Wahrheit liegt nicht immer auf der Straße – sondern oft in den Details. In vielen Fällen entscheidet die Unfallrekonstruktion darüber, ob ein Strafverfahren eingestellt wird, eine Einstellung gegen Auflagen erreicht werden kann oder ob es zur Anklage kommt. Deshalb arbeite ich eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die digitale Fahrdaten (z.?B. aus dem EDR / Unfall-Datenspeicher), Spurenbilder oder Bremswege analysieren. Zudem habe ich durch die jahrelange Erfahrung in diesen Fällen technische Gutachten zur Unfallrekonstruktion vielfach bearbeitet und ausgewertet. Gerade schwere Verkehrsunfälle mit Todesfolgen oder Schwerverletzten erfordern ein gewisses technisches Verständnis, aber auch Erfahrung. 

Auch Fragen wie:

• War die Geschwindigkeit wirklich nicht angepasst?

• Konnte der Unfall überhaupt vermieden werden? Wurden Sorgfaltspflichten verletzt? 

• Gab es technische Ursachen oder eine Mitverantwortung des Unfallgegners? War der Unfallgegner überhaupt sichtbar für den Mandanten? 

Gilt es zu beantworten und häufig genug kritisch zu hinterfragen. 

Ihre Verteidigung beginnt früh – und strategisch

Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist es entscheidend, frühzeitig Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen – oft noch bevor eine Anklage erhoben wird. Viele meiner Mandanten erfahren erst durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsverfahren und sind verständlicherweise verunsichert. Doch auch wenn Sie „nichts falsch gemacht haben“, sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung aussagen. Bei schweren Verkehrsunfällen, gerade auch mit toten Personen, lastet ein erheblicher Ermittlungsdruck auf den ermittelnden Polizeibeamten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. 

Als erfahrener Verteidiger übernehme ich die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, prüfe die Ermittlungsakte, bewerte die Beweislage und entwickle eine auf Ihr Verfahren zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Wir durchdenken das gesamte Verkehrsunfallgeschehen, schauen uns ggfs. die Unfallstelle selbst an, um die Annahmen der Polizeibehörden kritisch hinterfragen zu können. Die fahrlässige Tötung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die fahrlässige Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. 2024 gab es 2780 Verkehrstote im Bundesgebiet. Jeder Fall will intensiv verteidigt werden, um auch den Interessen der Beschuldigten gerecht zu werden. Vorschnell wird auf Verkehrsteilnehmer gezeigt, wenn der Unfallgegner verstorben oder schwer verletzt wurde.

Ihre Freiheit und Ihre Fahrerlaubnis sind schützenswert

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung sind hochkomplex – juristisch, technisch und menschlich. Eine spezialisierte Verteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen.

Ich verteidige bundesweit Mandanten, die nach einem schweren Unfall ins Visier der Strafverfolgung geraten sind – mit der Erfahrung aus hunderten Verfahren, mit technischem Verständnis und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen vor Gericht.

Sofortiger Kontakt zu mir:

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden oder Fragen zur Verteidigung bei haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht gerne zur Verfügung. Ich berate Sie individuell und helfe Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre rechtliche Situation zu finden.

Schreiben Sie mir unverbindlich eine Email zur Ersteinschätzung oder rufen Sie mich an: 0201/310 460 0.

Für ein kostenfreies Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.