Plötzlich im Visier der Polizei – obwohl Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen?

Viele ältere Autofahrer trifft ein solcher Vorwurf wie aus heiterem Himmel: Jahrzehntelang sicher und ohne Unfall gefahren – und nun meldet sich die Polizei mit dem Verdacht der Fahrerflucht nach einem Parkrempler. Der Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB.
Häufig geschieht das in Alltagssituationen – etwa beim Einparken vor dem Supermarkt oder beim Arztbesuch.
Unfallflucht im Alter – wie kommt es dazu?
Gerade Senioren sind oft betroffen, wenn Bagatellschäden im Straßenverkehr übersehen werden. Kleine Rempler beim Rangieren bleiben unbemerkt – vor allem bei Elektro- und Hybridfahrzeugen oder hohem Umgebungslärm. Doch selbst minimale Schäden können strafrechtliche Folgen haben.
Was ist Fahrerflucht genau?
Der Straftatbestand liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort verlassen, ohne Ihre Personalien oder Beteiligung offen zu legen – auch bei geringem Schaden. Entscheidend ist hierbei, dass der Tatbestand des § 142 StGB nicht fahrlässig begangen werden kann. Sie müssen den Unfall also bemerkt haben. Die Einlassung „sowas habe ich nicht bemerkt“ wird Ihnen oft nicht geglaubt, wenn es Anhaltspunkte für eine Bemerkbarkeit gibt. Hier sind z.B. ein lauter Knall oder ein Ruckeln im Fahrzeug zu nennen. Je größer der Schaden, je schwieriger wird es andere von dem Umstand zu überzeugen, dass der Unfall nicht bemerkt wurde. Bleiben Sie nach dem Unfall stehen oder verlangsamen Sie die Fahrt, so geht man fast zwingend davon aus, dass das Unfallgeschehen durch Sie bemerkt wurde.
Typische Fälle von Fahrerflucht durch Senioren
• Leichter Parkrempler beim Ausparken, unbemerkt
• Kratzer beim Rangieren in engen Parkhäusern
• Zeuge notiert das Kennzeichen, obwohl der Vorfall selbst nicht wahrgenommen wurde
• Polizei steht überraschend vor der Tür und möchte das Fahrzeug begutachten
Viele meiner Mandanten sagen mir: „Ich habe davon gar nichts mitbekommen.“ Doch genau diese Aussage reicht den Ermittlungsbehörden oft nicht.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Auch bei einem geringen Fremdschaden können folgende Konsequenzen drohen:
• Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in schweren Fällen
• Punkte in Flensburg
• Fahrverbot (1 bis 6 Monate)
• Führerscheinentzug bei einem Schaden ab ca. 1.300 € für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
• Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde
Besonders kritisch für Senioren:
Selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird, kann die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung äußern. In solchen Fällen drohen Auflagen, ärztliche Gutachten oder sogar eine MPU.
Was Sie bei einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht tun sollten
1. Keine Aussage ohne Anwalt!
Erklären Sie nichts – auch nicht, wer gefahren ist. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
2. Sofort anwaltliche Unterstützung sichern
Ich beantrage umgehend Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
3. Führerschein schützen
Ich analysiere, ob Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechtlich überhaupt haltbar sind – und kämpfe für Ihre Mobilität.
Angehörige können helfen – diskrete Beratung möglich
Oft wenden sich Ehepartner, Kinder oder Vertrauenspersonen an mich, wenn Senioren betroffen sind. Ich berate Sie auch als Angehörige – schnell, vertrauensvoll und mit Erfahrung. Gerne können wir, wenn es Ihr Wunsch sein sollte, über die Rückgabe der Fahrerlaubnis vertrauensvoll sprechen. Dieses kann gelegentlich nach schweren Unfällen eine Option sein.
Jetzt vertraulich beraten lassen:
Tel.: 0201 / 310 460 0 oder E-Mail schreiben
Warum sich die Verteidigung besonders bei älteren Autofahrern lohnt
• Jahrzehntelange Fahrpraxis ohne Vorfälle
• Keine Punkte oder Vorstrafen
• In der Regel kein Vorsatz, sondern höchstens ein Versehen
Diese Aspekte helfen dabei, das Verfahren einstellen zu lassen – gegebenenfalls gegen eine geringe Auflage.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht kann jeden treffen – besonders Senioren, bei denen kleine Schäden schnell unbemerkt bleiben. Wichtig ist jetzt, schnell zu reagieren, keine Fehler zu machen und einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.
Ich stehe Ihnen mit fast 20 Jahren Erfahrung im Straf- und Verkehrsrecht zur Seite – persönlich, kompetent und diskret. Als Fachanwalt für Strafrecht dun Verkehrsrecht bin ich Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
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