Vor dem Landgericht Hagen konnte für den Mandanten im Rahmen einer überschaubaren Hauptverhandlung eine Jugendstrafe von vier Jahren erreicht werden.

Der Vorsitzende hat zutreffend auf den Umstand hingewiesen, dass der Mandant auch mit einer Haftstrafe von sicherlich zehn Jahre hätte rechnen können.

Ich konnte den Mandanten erfolgreich in die Jugendstrafe von 4 Jahren für mehrere bewaffnete Raubüberfälle auf Supermärkte verteidigen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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