Mai / Juni 2022 – Handel mit Amphetaminen, Internetbetrug mit Bestellungen

Mai 2022 Landgericht Hagen: Bewährungsstrafe für angeblichen umfangreichen Handel mit Amphetaminen im Kilobereich


Das umfangreiche Verfahren zog sich bereits über Monate hin, bis zunächst im Rahmen der Hauptverhandlung zunächst die Außervollzugsetzung des Haftbefehls erfolgte und dann im Urteil auch noch eine Bewährungsstrafe für den Mandanten erfolgte. 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hagen konzentrierten sich auf eine Gruppe von Personen, welche nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit Betäubungsmitteln im Kilobereich handelten. Der von mir vertretene Mandant sollte der Koch des Amphetamin in großen Mengen gewesen sein, was zunächst zum Erlass eines Haftbefehls gegen ihn reichte.
Im Laufe des Verfahrens konnte jedoch durch eine umfangreiche Verteidigererklärung eingebracht werden, dass die Gegenstände zwar bei meinem Mandanten gefunden wurden, aber keine Abmischung von Amphetamin durch meinen Mandanten erfolgte. Allein das Unterstellen von Utensilien zur Herstellung von Betäubungsmittel ist jedoch keine Mittäterschaft an einem Handeltreiben in nicht geringer Menge, argumentierte ich. Im Ergebnis sah die Strafkammer einen Grund dem Mandanten, der auch nach der Entlassung zu den weiteren Hauptverhandlungen erschien, eine Bewährung zu verbauen. Ein langes Verfahren, jedoch mit einem sehr erfolgreichen Ausgang für den Mandanten.

Mai 2022 Amtsgericht Schwelm: Eine Vielzahl von Bestellungen im Internet führt zur Bewährungsstrafe


Ein kuriosen Fall hatte das Amtsgericht in Schwelm zu verhandeln. Bestellungen im internet sind heute an der Tagesordnung und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Mein Mandant hat es vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung jedoch übertrieben. Im Ergebnis konnte die Wohnung meines Mandanten nicht mehr betreten werden, da sich dort derart viele bestellte und meist noch eingepackte Produkte befanden. Bestellungen stapelten sich nicht nur in der Wohnung, sondern bereits auch vor der Wohnung. Mit unserer Zusammenarbeit konnte ein großer Teil der Waren den Betrieben zurückgegeben werden, was den Schaden deutlich verringerte und die Probleme bei der Sicherstellung verkleinerte. Auch hier konnte für den Mandanten mit der richtigen und frühzeitigen Verteidigungslinie eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Juni 2022 Amtsgericht Ahaus: Handeltreiben mit Betäubungsmittel in 78 Fällen vor dem Schöffengericht


Eine kleine Bewährungsstrafe stand am Ende für Weitergabe von Cannabis in einer deutlich reduzierten Zahl von Fällen. Ein gutes Ergebnis nach der heftigen Anklage gegen den Mandanten. 

Die Staatsanwaltschaft ist zunächst von einem Handeltreiben des Mandanten in knapp 80 Fällen ausgegangen. Die von uns erstellte Verteidigererklärung bestätigte sich im Rahmen der Beweisaufnahme und brachte das erfolgreiche Ergebnis. Der Mandant hatte die von ihm erworbenen Betäubungsmittel ausschließlich im Freundeskreis zum Einkaufspreis weitergegeben. Auch wenn es strafbar ist, so hat dieses einen völlig anderen Charakter und konnte Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugen.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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