AG Essen
Schnell kann der Traum zum Alptraum werden. Dieses musste auch mein Mandant erfahren, welcher seinen Traum von einer eigenen Disco verwirklichen wollte und auch mit einer größeren Erbschaft verwirklichte.
Schade war nur, dass der Betrieb bereits so verschuldet war, dass die finanziellen Mittel binnen kürzester Zeit in finanziellen Löchern verschwanden. Hiervon hatte der Mandant bei Übernahme keine Kenntnis und wurde durch die Vorbetreiber hierüber getäuscht.
Schnell konnten Rechnungen und Mieten, trotz des hohen finanziellen Zuschusses, nicht mehr bedient werden, was zu einem fremden Insolvenzantrag führte.
Der Insolvenzverwalter war der Ansicht, dass die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig gewesen sei, was die Staatsanwaltschaft veranlasst gegen meinen Mandanten und die Vorbetreiber der Disco Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung einzuleiten.
In der Hauptverhandlung wurde für den Mandanten eine umfangreiche Einlassung mit der Darstellung des Sachverhalts und den entsprechenden Belegen abgegeben.
Die geladenen Zeugen bestätigten diesen Sachverhalt vollständig. Allein die Mitangeklagten bestritten dieses.
Gericht und Staatsanwaltschaft folgten der Argumentation meiner Ausführungen und stellten das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO ohne Auflagen gegen meinen Mandanten ein. Dieses ist nur ein kleiner Trost für den Mandanten, der nunmehr keine Strafe zahlen muss und keine Eintragung in ein Register erhält. Das Erbe von mehreren Hunderttausend Euro ist weg und der Traum geplatzt.