LG Paderborn – Juli 2021
Der Mandant wurde bereits in der ersten Instanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Nebenklägerin Berufung eingelegt und so alleine eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht Paderborn erzwungen.
Die Angaben der Nebenklägerin überzeugten bereits nicht am Amtsgericht, da diese vielfach widersprüchlich waren. Im Rahmen der Berufungshauptverhandlung ergaben sich nunmehr zusätzliche Aspekte, welche das Gericht zu einer Begutachtung der Zeugin im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben zwangen. Dieses ist lediglich in besonderen Konstellationen der Fall, da die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben grundsätzlich die Aufgabe des Gerichts ist. Liegen jedoch Besonderheiten in der Person des Zeugen vor, so bedient sich das Gericht der Hilfe eines Sachverständigen auf diesem Gebiet. Der Prozess wird fortgesetzt.