Das Amtsgericht Gütersloh hat sich viel Zeit mit dem Verfahren gegen unseren Mandanten gelassen, bei dem wir zunächst die Untersuchungshaft vermeiden konnten und nunmehr ein sehr schönes Ergebnis erzielten.
Das Gericht folgte mir auch bei der Entscheidung und verhängte neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten nicht die von der Staatsanwaltschaft geforderte zusätzliche Geldauflage von 1.800 Euro.
Der zufriedene Mandant kann seinen Weg in Freiheit weitergehen.