Meinem Mandanten wurde ein gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl vorgeworfen.

Es wurden zunächst Getränke aus einem Supermarkt entwendet, als es an der Kasse eine Diskussion um einen möglichen Diebstahl gibt. Es kommt zu einem Handgemenge mit dem angeblichen Mittäter.

Ich arbeitete den Sachverhalt bereits im Ermittlungsverfahren ordentliche auf, es wurde juristisch für den Mandanten analysiert und im Rahmen einer Einlassung für den Mandanten dargestellt. Ergebnis war die Einstellung des Verfahrens für den Mandanten.

Auch dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, dass die Einlassung bereits im Ermittlungsverfahren zielführend sein und dem Mandanten eine Hauptverhandlung ersparen kann, sogar bei einem Vorwurf des Verbrechens.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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