Juli 2022 – Einbruch, Bedrohung & Beleidigung sowie Trunkenheitsfahrt

Amtsgericht Bochum: Freispruch wegen versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl


Eine gewisse Vorverurteilung lag über meinem Mandanten, der genau wegen Wohnungseinbrüche und anderer Einbrüche in Haft war. Videoaufzeichnungen in der Ermittlungsakte und seine Festnahme in unmittelbarer Nähe zum Tatort bestätigten eine mögliche Täterschaft des Mandanten.
Eine genauere Auswertung des Videos durch mich und eine Verteidigererklärung bestätigten im Verfahren, dass der Mandant sich zwar das Objekt angesehen hat, jedoch zu einem Versuch „noch nicht unmittelbar angesetzt hat“. Aus meiner Sicht war die Tat noch nicht bis in den strafrechtlich relevanten Bereich fortgeschritten, sondern befand sich noch im Vorbereitungsstadium. Hiervon konnte auch das Schöffengericht und die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung überzeugt werden. Das Video wurde nach meinen Ausführungen zu straflosen Vorbereitungshandlungen nochmals in Augenschein genommen. Das Gericht stimmte der von uns vertretenen Rechtsauffassung zu und sprach den weiterhin inhaftierten Mandanten vom Tatvorwurf frei. Das Verfahren bestätigt uns in der Ansicht, dass die intensive Vorbereitung des Verfahrens, auch bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, die Weichen für einen erfolgreichen Verfahrensausgang bereithält.

Amtsgericht Essen: Einstellung des Verfahrens wegen Bedrohung und Beleidigung


Der Mandant beauftragte uns erst zu einem recht späten Zeitpunkt, da er bereits einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Bedrohung im Straßenverkehr durch das Amtsgericht erhalten hat. 30 Tagessätze zu je 50 Euro sollte als Sanktion für wechselseitige Beschimpfungen nach der Ansicht des Amtsgerichts herauskommen. Wir haben rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und die Akte mit dem Mandanten analysiert. Wir haben in der Hauptverhandlung den Sachverhalt aus unserer Sicht dargestellt, was dem Gericht glaubhaft erschien. Die Situation muss sich anders, als von Zeugen dargestellt, ereignet haben. Das Gericht schlug eine Einstellung des Verfahrens gegen 500 Euro, also lediglich 1/3 der ursprünglichen Summe vor. Das Geld kam einer gemeinnützigen Einrichtung zugute, damit wurde das Verfahren schnell für alle Beteiligten beendet. Mit einer solchen Einstellung kann insbesondere eine Eintragung in das Bundeszentralregister vermeiden werden.

Amtsgericht Frankenberg: Geldstrafe wegen Trunkenheitsfahrt rettet Bewährung


Der Vorwurf war eigentlich nicht weiter schlimm, aber die Details machen den Sachverhalt am Amtsgericht Frankenberg besonders. Der Mandant stand mit einer Freiheitsstrafe unter laufender Bewährung und nun fuhr er in der Nacht mit einem nicht versicherten E-Roller mit knapp 1,4 Promille. Die Polizei hielt den Mandanten in der Nacht an und nahm Alkoholgeruch wahr, was zur Blutprobe führte. Der Hohe Alkoholwert und der nicht versicherte Roller führten nach einer Verteidigererklärung im Ermittlungsverfahren dazu, dass die Staatsanwaltschaft Marburg lediglich eine fahrlässige Trunkenheit und einen fahrlässigen Gebrauch des nichtversicherten Rollers annahm. Auch dieses war vor dem Hintergrund der kräftigen Bewährungsstrafe im Gepäck ein Problem. Eigentlich hatten wir beabsichtigt, dass das Verfahren eingestellt wird, was leider nicht erfolgte und die öffentliche Hauptverhandlung am Amtsgericht Frankenberg musste eine vorläufige Entscheidung bringen.
Die Argumente der Verteidigung, dass der Mandant in einer absoluten Ausnahmesituation handelte überzeugten das Gericht. Der Mandant wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, aber die Strafaussetzung zur Bewährung konnte damit gerettet werden. Ein riesiger Erfolg für den Mandanten. Auch in diesem Verfahren sieht man, dass die Verteidigung auch im Falle des Geständnisses einen wesentlichen Beitrag für den Mandanten leisten kann.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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