Wer Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, stellt sich oft sofort die Frage:
„Was steht in der Akte – und wie lange dauert die Akteneinsicht?“
Für eine effektive Strafverteidigung ist die Akteneinsicht der erste und wichtigste Schritt.
Doch viele Mandanten sind überrascht, wenn sich die Herausgabe der Ermittlungsakte um Wochen oder sogar Monate verzögert. In diesem Beitrag erkläre ich, warum die Akteneinsicht im Strafverfahren so lange dauern kann, welche Rechte Sie haben und warum Geduld oft entscheidend ist.
1. Akteneinsicht – ohne sie keine seriöse Strafverteidigung
Als Strafverteidiger beantrage ich die Akteneinsicht unmittelbar nach Mandatsübernahme.
Das Gesetz (§ 147 StPO) gibt uns das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen – in Papierform oder digital. Erst mit Kenntnis der vollständigen Akte kann ich eine Verteidigungsstrategie entwickeln und entscheiden, ob eine Schweigestrategie oder eine aktive Einlassung sinnvoll ist.
Doch zwischen dem Antrag auf Akteneinsicht und dem tatsächlichen Erhalt der Akte liegen häufig lange Wartezeiten.
2. Warum dauert die Akteneinsicht so lange?
Es gibt mehrere typische Gründe, die sich oft kombinieren:
• Akte noch unvollständig
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wartet oft noch auf Gutachten, Zeugenaussagen oder Videoauswertungen.
Solange diese nicht vorliegen, wird die Akte meist nicht herausgegeben.
• Laufende Ermittlungen
Manchmal wird die Akteneinsicht bewusst verzögert, um zu verhindern, dass Beschuldigte ihre Aussage anpassen oder Beweise beiseiteschaffen. Diese Fall ist gesetzlich geregelt, aber wird uns nur selten so in der direkten Art mitgeteilt. Die Mitteilung kann jedoch auch schlicht bedeuten, dass die Polizei noch Zeugen vernimmt oder andere Ermittlungen vornimmt.
• Hohe Arbeitsbelastung
Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten unter hoher Auslastung.
Bis die Akte kopiert, digitalisiert oder verschickt wird, vergeht Zeit. In der Justiz herrschen zur Zeit hohe Krankenbestände und hierdurch kann sich die Bearbeitung der Strafverfahren zusätzlich erheblich verzögern.
• Großer Aktenumfang
In Verfahren mit vielen Ordnern kann die Anfertigung einer vollständigen Kopie mehrere Wochen dauern. Großverfahren beanspruchen einen enormen Ermittlungsaufwand, daher verschiebt sich die unmittelbare Akteneinsicht häufig schnell um Monate
• Interne Umläufe
Die Akte wandert zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gutachtern hin und her. Jeder dieser Wege kostet Zeit.
3. Was bedeutet das für Sie als Mandant?
Auch wenn Sie sich schnelle Antworten wünschen:
Es ist oft strategisch klüger, die Akteneinsicht erst dann zu nehmen, wenn alle Ermittlungen abgeschlossen sind.
So bekommen wir ein vollständiges Bild und müssen nicht mit „Stückwerk“ arbeiten.
Sicherlich lassen sich die richtigen Weichen bereits mit einer ersten Akteneinsicht stellen, daher verfolge ich auch diesen Ansatz. Eine Standortbestimmung ist nur mit der frühen Akteneinsicht möglich.
Auch wenn die Wartezeit oft quälend ist, so ist ein gewisser Zeitablauf für die Strafzumessung von erheblicher Bedeutung. In einem langen Strafverfahren ist häufig die Beweisführung nach Monaten oder Jahren schwierig oder die Justiz muss den Zeitablauf bei der Strafe zu Ihren Gunsten berücksichtigen. Sie sehen, dass die Zeit nicht unbedingt nur gegen Sie läuft. Gelegentlich ist eine lange Verfahrensdauer von beträchtlichem Vorteil. Eine über Monate verzögerte Akteneinsicht hilft auch dabei.
4. Ihre Rolle während der Wartezeit
Als Mandant müssen Sie während der Wartezeit nichts aktiv tun.
Ich beantrage die Akteneinsicht sofort, überwache den Fortgang und hake gegebenenfalls nach.
Sobald die Akte vorliegt, besprechen wir gemeinsam den Inhalt und die nächsten Schritte.
Es gibt Aktenteile, welche einem besonderen Recht auf Akteneinsicht unterliegen. Dieses sind zum Beispiel Ihre Angaben im Verfahren. Diese Unterlagen dürfen die Ermittlungsbehörden nicht vorenthalten, da sie besonders privilegiert sind. Hierzu zählen auch richterliche Untersuchungshandlungen und Sachverständigengutachten. In geeigneten Fällen muss man die Behörden auch auf dieses Recht des § 147 Abs. 3 StPO hinweisen.
5. Akteneinsicht bei Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist nochmals zusätzlich eine Belastung, was der Gesetzgeber erkannt hat. In diesen Fällen gibt es ein sofortiges Informationsrecht in die haftbegründenden Umstände. In diesen Fällen soll dem Verteidiger Akteneinsicht in diese Teile der Akte gewährt werden, um die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft überprüfen zu können.
Akteneinsicht ist die Basis jeder Verteidigung
Die Dauer der Akteneinsicht im Strafverfahren hängt von vielen Faktoren ab – von laufenden Ermittlungen bis hin zu organisatorischen Abläufen bei den Behörden.
Auch wenn es schwerfällt: Diese Zeit ist nicht verloren, sondern oft notwendig, um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Über mich
Ich bin seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig. Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht zudem bundesweit in Ermittlungs- und Hauptverfahren aktiv. Gerade für Menschen, die erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, entwickle ich individuelle Verteidigungsstrategien. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Zuhören.
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