Fahrlässige Brandstiftung durch Weihnachtskranz?

Strafbarkeit wegen fahrlässiger Brandstiftung – wenn der Weihnachtskranz zum Risiko wird

Die Vorweihnachtszeit ist für viele Menschen eine der schönsten Phasen im Jahr. Duftende Weihnachtskränze, warme Kerzenlichter und stimmungsvolle Dekorationen schaffen eine gemütliche Atmosphäre. Doch genau diese Besinnlichkeit birgt auch Gefahren: Ein unbeaufsichtigter Weihnachtskranz mit echten Kerzen kann schnell zur Ursache eines Brandes werden – und nicht selten stehen die Betroffenen plötzlich vor strafrechtlichen Vorwürfen.

Wann liegt eine fahrlässige Brandstiftung vor?

Nach § 306d Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer durch Fahrlässigkeit einen Brand verursacht und dadurch fremde Gebäude, Kraftfahrzeuge oder andere Sachwerte gefährdet. Die entscheidende Frage ist dabei: Hätte der Brand durch die gebotene Sorgfalt vermieden werden können?

Ein typischer Fall ist etwa, wenn Kerzen auf einem trockenen Weihnachtskranz angezündet und nicht rechtzeitig gelöscht werden. Kommt es dadurch zu einem Feuer, das auf fremdes Eigentum übergreift, könnte der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung erfüllt sein.

Dabei spielen folgende Punkte eine Rolle:

Gefahrenquelle: War der Kranz tatsächlich die Brandursache oder gab es ggfs. einen technischen Defekt, welcher dem Beschuldigten nicht zuzurechnen ist.

Sorgfaltspflicht: Hat der Betroffene ausreichend Vorsichtsmaßnahmen getroffen, etwa den Raum nicht verlassen oder die Kerzen rechtzeitig gelöscht? Liegt eine Pflichtverletzung des Beschuldigten vor?

Schadensausmaß: Handelt es sich um einen kleinen, glimpflich verlaufenen Brand oder entstand ein erheblicher Schaden?

Was droht bei einer Verurteilung?

Die fahrlässige Brandstiftung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Besonders dann, wenn Menschen verletzt wurden oder der Schaden erheblich ist, sehen sich die Betroffenen oft mit hohen strafrechtlichen Risiken konfrontiert.

Gerade in Fällen der fahrlässigen Brandstiftung ist eine präzise rechtliche Bewertung entscheidend. Häufig basieren die Vorwürfe auf Mutmaßungen oder unklaren Brandursachen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht verfüge ich über fast zwei Jahrzehnte Berufserfahrung und bin bundesweit in bekannten Verfahren tätig gewesen.

Mein Ziel ist es, Sie als potenziellen Mandanten umfassend zu entlasten:

Sorgfältige Akteneinsicht: Wir prüfen genau, ob der Brand tatsächlich durch eine Pflichtverletzung Ihrerseits entstanden ist.

Aktive Verteidigung: Oft lässt sich nachweisen, dass externe Faktoren wie technische Defekte oder andere Umstände den Brand verursacht haben oder auch nur Zweifel an der Ursache bestehen.

Klärung der Verteidigungslinie bis zur gerichtlichen Verteidigung im gesamten Bundesgebiet.

Als Teil der renommierten Kanzlei Louis & Michaelis stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und kämpfe engagiert für Ihre Rechte.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine häufige Frage meiner Mandanten in Fällen der fahrlässigen Brandstiftung lautet: „Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Verteidigung?“ Die Antwort hängt von den genauen Bedingungen Ihrer Versicherung ab.

Grundsätzlich gilt:

Strafrechtsschutz: Viele Rechtsschutzversicherungen bieten eine Deckung für fahrlässige Delikte an, da hierbei keine vorsätzliche Handlung im Raum steht. Die fahrlässige Brandstiftung zählt in der Regel zu den Delikten, die von einem Strafrechtsschutz abgedeckt werden.

Deckungsanfrage: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, ist es wichtig, eine sogenannte Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einzuholen. Dabei prüft der Versicherer, ob Ihr Fall von der Police umfasst ist. Diese Anfrage erledige ich gerne für Sie.

Kostenübernahme: Wird die Deckung bestätigt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Verteidigungskosten, zumindest bis zu einem festgelegten Rahmen.

Was passiert, wenn die Versicherung ablehnt?

Falls Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert, lassen sich häufig dennoch Wege finden, um Ihre Verteidigung bezahlbar zu machen. Ich berate Sie transparent zu den zu erwartenden Kosten und arbeite gemeinsam mit Ihnen eine Lösung aus.

Als erfahrener Fachanwalt habe ich in zahlreichen Fällen erfolgreich mit Rechtsschutzversicherungen zusammengearbeitet. Mein Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Verteidigung und die Klärung des Sachverhalts.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung den Fall übernimmt, sprechen Sie mich gerne an – ich helfe Ihnen, Klarheit zu schaffen.

Sollten Sie oder ein Angehöriger dennoch mit dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung konfrontiert werden, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln können. Sie erreichen mich per Telefon unter 0201/310 460 0 oder per Email.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche und sichere Vorweihnachtszeit!