Die Durchsuchung wird von Beamten in einer geordneten Aktion durchgeführt oder erfolgt spontan und zeitnah durch die entsprechende Anordnung.
Die vermutlich erforderliche Mannschaftsstärke steht meist in den frühen Morgenstunden bei Ihnen vor der Tür. Dieses kann gerne mal um 6.00 Uhr sein.
Beschuldigte sind in der Regel von diesem Besuch völlig überrascht, kaum vorbereitet und durch die Maßnahme extrem belastet.
Die Durchsuchung ist eines der wichtigsten Mittel, die die Staatsanwaltschaft, Zoll oder die Steuerfahndung zur Beschaffung von Beweismitteln einsetzen. Die eingesetzten Beamten machen, was an dieser Stelle hervorgehoben wird, keine Halt, meist auch nicht, wenn Sie einen Verteidiger beauftragen. In der heutigen Zeit sind es vielfach Unterlagen, jedoch vermehrt Computer, Speichermedien und in Unternehmen auch ganze EDV-Anlagen (Server), welche mit nachfolgenden umfangreichen Schwierigkeiten verbunden sind.
Bleiben Sie unbedingt ruhig! Sie oder auch ein erfahrener Strafverteidiger halten die Beamten bei der Durchsuchung zunächst nicht auf. Dieses müssen Beschuldigte häufig schmerzlich erfahren. Es geht in diesem Stadium des Verfahrens darum schwerwiegende Fehler zu vermeiden.
Auch eine Fixierung kann Ihnen -bei einem äußerst ungeschicktem Verhalten- an dieser Stelle drohen. Vermeiden Sie daher die Konfrontation mit den Beamten. Sie sitzen an dieser Stelle eindeutig, zumindest vorübergehend, am kürzeren Hebel.
Bewahren Sie daher unbedingt Ruhe, informieren Sie einen Strafverteidiger, widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen sich den Durchsuchungsbeschluss und das Protokoll der Durchsuchung aushändigen.
Wenn Sie in dieser Situation nicht wegen möglichen oder gar falschverstandenen Handlungen wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft kommen möchten, so bleiben Sie gelassen. Sie ändern die Situation durch Aufregung nicht zu Ihrem Vorteil.
Die eingesetzten Beamten müssen Sie über Ihre Rechte informieren, was oft genug unterbleibt, daher sollten Sie das Vorgehen der Beamten notieren. Hierzu gehört auch, dass die Namen der Beamten notiert werden, soweit nicht im Protokoll festgehalten.
Sie können die Durchsuchung nach unserer Erfahrung erheblich beschleunigen, wenn Sie die gesuchten, mithin im Durchsuchungsbeschluss genannten Beweismittel, den Beamten übergeben. Wichtig: Sie übergeben zwar, aber widersprechen der Sicherstellung der Unterlagen und Gegenständen.
Eventuell haben Sie bei wichtigen Geschäftsunterlagen die Möglichkeit vor Ort noch Kopien anzufertigen.
Bitten Sie ausdrücklich darum!
Bis zu einer Herausgabe der möglicherweise benötigten Unterlagen können schonmal Monate vergehen, was unter Umständen extrem ärgerlich sein kann.
Machen Sie jedoch auf keinen Fall als Beschuldigter Angaben gegenüber den Beamten!
Vielfach ist unserer Erfahrung, dass die Situation ausgenutzt und eine „erste Befragung“ durchgeführt wird. Sagen Sie nichts!
Dieses gilt auch für Ihre direkten Angehörigen. Sie und Ihre Angehörigen sind nicht zur Aussage verpflichtet und lassen sich bitte an dieser Stelle nicht von Ermittlungsbehörden überrumpeln.
Für Mitarbeiter Ihres Unternehmens kann unter Umständen etwas anderes gelten, jedoch sollten auch diese vor Ort zunächst keine Angaben machen und auf einen Rechtsbeistand bestehen. Bitten Sie höflich um einen Vernehmungstermin oder bestehen Sie auf die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers. Auch der Zeuge kann sich jederzeit durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Veranlassen Sie bitte jedoch Ihre Mitarbeiter nicht zu schweigen, da dieses durchaus als Verdunklungshandlung interpretiert werden könnte, was Sie in die Gefahr der Untersuchungshaft rückt. Informieren Sie daher einen erfahrenen Strafverteidiger unverzüglich. Bitte beachten Sie, dass die Beamten nicht bis zum Eintreffen des Strafverteidigers mit der Durchführung der Maßnahme warten müssen, aber dieses unter Umständen bei höflicher Bitte tun.
Uns ist klar, dass Sie die unangenehme Durchsuchung schnell beenden möchten, aber Angaben von Ihnen zur Sache lassen sich in der Regel kaum mehr einfangen und werden im schlimmsten Fall auch noch inhaltlich unzutreffend von den Beamten notiert.
Gelegentlich wird der Versuch einer „kumpelhaften“ Vorgehensweise unternommen. Auch auf einen solchen Trick sollten Sie sich nicht einlassen. Beamte vor Ort, auch Staatsanwälte, können Ihnen keine Zusagen machen!
Beachten Sie, dass die sichergestellten Gegenstände im Protokoll vermerkt werden und Ihnen dieses als Durchschrift überlassen wird. Hierbei sollte unbedingt der Widerspruch vermerkt sein. Man kann Sie auch nicht zwingen das Protokoll der Durchsuchung zu unterschreiben.
Im Falle der Durchsuchung ist Eile geboten, melden Sie sich sofort bei mir und unserer Kanzlei! Wir können zur Not auch am Telefon erste Ergebnisse erzielen und zur Beruhigung der Maßnahme beitragen.
Sollte die Durchsuchung soeben erfolgt sein, so sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich bei mir melden.
Sie erreichen mich und mein Büro unter 0201/310 460 0
Ein erfahrenes und spezialisiertes Team einer reinen Strafverteidigerkanzlei wird Sie sofort unterstützen!