Freispruch bei Vorwurf der Geiselnahme

Nach insgesamt 11 Monaten Untersuchungshaft konnte ich neben der Haftentlassung auch den Freispruch in streitigen Hauptverhandlungen für den Mandanten erreichen. Grundlage war eine Streit zwischen rivalisierenden Gruppen in Duisburg-Homberg. Es soll hierbei zu einer Entführung und Geiselnahme gekommen sein, bei welcher mein Mandant beteiligt gewesen sein sollte.

Trotz aller Bemühungen konnte erst in der mehrtägigen Hauptverhandlung verdeutlicht werden, dass der Mandant mit der Sache nichts zu tun hatte und auch keine Beihilfe leisten wollte. Der Mandant erhält eine Haftentschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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