Die Strafbarkeit der psychischen Beihilfe zur Körperverletzung
Sog. Psychische Beihilfe liegt vor, wenn jemand die Haupttat – in diesem Fall eine Körperverletzung – nicht aktiv, sondern durch unterstützendes Verhalten wie Zuspruch oder moralische Bestärkung fördert. Anders als bei physischer Beihilfe, bei der der Helfer durch direkte Handlungen wie das Bereitstellen eines Tatwerkzeugs unterstützt, ist psychische Beihilfe subtiler. Sie setzt keine physische Mitwirkung voraus, sondern eine geistige oder emotionale Unterstützung der Haupttat.
Die Frage, ob und wann eine solche psychische Beihilfe zu einer Körperverletzung strafbar ist, wirft komplexe juristische Überlegungen auf. Als Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung und Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricke informieren, die in solchen Fällen auftreten können.
Die rechtlichen Grundlagen
Psychische Beihilfe zur Körperverletzung wird strafrechtlich nach den allgemeinen Regeln zur Beihilfe gemäß § 27 StGB behandelt. Um strafbar zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
• Haupttat: Es muss eine vorsätzliche Körperverletzung durch einen Haupttäter gegeben haben. Ohne Haupttat gibt es keine Beihilfe. In unseren Fällen wird dieses Themengebiet häufig im Zusammenhang mit vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten diskutiert.
• Förderungsbeitrag: Der Beitrag des Beihilfeleistenden muss die Haupttat ursächlich gefördert haben. Das bedeutet, dass die Tat ohne diesen Beitrag möglicherweise nicht oder nicht in derselben Form stattgefunden hätte. Wenn sich eine Person lediglich am gleichen Ort einer Körperverletzungshandlung, aber sonst keine weiteren -feststellbaren- Handlungen begeht, so stellt sich die zutreffende Frage nach dem strafbaren Verhalten des Mandanten.
• Doppelter Vorsatz: Der Beihilfeleistende muss sowohl die Haupttat als auch seine eigene unterstützende Handlung vorsätzlich begangen haben. Ein bloßes Wissen um die Tat reicht in der Regel nicht aus; es muss eine bewusste Förderung der Tat vorliegen.
Wann wird psychische Beihilfe relevant?
Psychische Beihilfe ist ein häufiger Vorwurf in Konstellationen, in denen die Grenzen zwischen bloßem Mitwissen, moralischer Unterstützung und aktiver Förderung verschwimmen. Beispiele sind:
• Ermutigende Worte oder Gesten, die den Täter in seinem Entschluss bestärken.
• Nicht einschreiten oder bewusstes Wegsehen, obwohl die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung bestanden hätte, die Tat zu verhindern.
• Anstacheln oder Herausfordern einer Person, die daraufhin eine Körperverletzung begeht.
Abgrenzung: Strafbarkeit vs. moralische Verwerflichkeit
Nicht jede moralisch fragwürdige Handlung führt zu einer strafrechtlichen Verantwortung. Entscheidend ist, ob der Beitrag des Beihilfeleistenden eine konkrete Förderung der Haupttat darstellt. Bloße Passivität, wie etwa das Verweilen am Tatort ohne aktives Eingreifen, reicht in der Regel nicht aus. Allerdings kann dies unter bestimmten Umständen als psychische Unterstützung gewertet werden, wenn es die Tatbereitschaft des Täters steigert oder dessen Gefährlichkeit.
Die Rolle des Strafverteidigers
In Fällen der psychischen Beihilfe ist die Abgrenzung zwischen strafbarem Verhalten und bloßer moralischer Missbilligung oft schwierig. Als Strafverteidiger setze ich mich dafür ein, dass Ihr Verhalten präzise bewertet und nicht vorschnell kriminalisiert wird.
• Verteidigungsstrategie: Wir prüfen, ob Ihr Verhalten tatsächlich einen kausalen Beitrag zur Haupttat geleistet hat. Nicht jede Form von Anwesenheit oder Mitwissen erfüllt die Kriterien für eine strafbare Beihilfe.
• Beweisproblematik: Gerade bei psychischer Beihilfe ist die Beweisführung oft schwierig. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie die Haupttat bewusst und gewollt unterstützt haben. Es muss Ihre konkrete Handlung durch die Staatsanwaltschaft herausgearbeitet werden.
• Individuelle Umstände: Wir analysieren die spezifischen Umstände Ihres Falles und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Jede Ermittlungsakte ist anders und will entsprechend sorgsam bewertet werden. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen zu einem frühen Zeitpunkt eine geeignete Verteidigungsstrategie auf, die auf die jeweiligen Besonderheiten Rücksicht nimmt.
Die Strafbarkeit der psychischen Beihilfe zur Körperverletzung erfordert eine sorgfältige Prüfung der konkreten Handlungen und deren Auswirkungen auf die Haupttat. Wenn Sie mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sind, stehe ich Ihnen als erfahrener Verteidiger zur Seite, um Ihre Position klar darzulegen und eine effektive Verteidigung aufzubauen. Kontaktieren Sie mich frühzeitig im Ermittlungsverfahren, um Ihre Rechte zu sichern und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie erreichen mich telefonisch unter 0201/310 460 0 oder direkt per Email.