November 2021 – Betrug mit Nacktbildern, Messerangriff und wilde Fahrweise

Betrug durch Versprechen Nacktbilder zu übersenden

November 2021 –  Amtsgericht Essen

Eine clevere, aber strafbares Geschäftsmodell hat sich meine Mandantin überlegt und im Internet Nacktbilder und Sexvideos gegen Überweisungen auf Zahlungsanbietern angeboten. Als Lockmittel dienten einige, aus dem Internet entliehene, Bilder anderer Frauen, um die Kaufbereitschaft der männlichen Kunden zu wecken.

Diese überwiesen regelmäßig und auch hartnäckig Geld an die Angeklagte. Teilweise auch noch, wenn bereits offensichtlich war, dass die Übersendung nicht erfolgen würde und das Geld weg war.

Auf diese Weise konnten beträchtliche Summen „erwirtschaftet“ werden, was in einer Durchsuchung und einer anschließenden Bewährungsstrafe für die Mandantin mündete. Die Zahlungsflüsse waren recht deutlich zu der Angeklagten nachvollziehbar.

Messerangriff auf offener Straße nach Streit

November 2021 – LG Essen Beginn Nebenklage 

In einem der wenigen Fälle wurde ab November 2021 auf besondere Bitte eines Mandanten die Nebenklage am Landgericht Essen in einem versuchten Tötungsdelikt übernommen.

Was war passiert? Der Mandant und der spätere Angeklagte gerieten aus einer Nichtigkeit in Streit. Beide beleidigten einander. Der psychisch schwer erkrankte Angeklagte nahm diesen Streit und die Beleidigung zum Anlass im deutlich späteren Verlauf des Tages mit einem Messer auf Körper und Gesicht meines Mandanten mitten in der Essener Innenstadt einzustechen und diesen lebensgefährlich zu verletzen.

Im eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde die schwere Erkrankung des Angeklagten bereits festgestellt, was im Ergebnis zu einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB führte. Neben einer Freiheitsstrafe für versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung ordnete das Schwurgericht diese schwerwiegende Maßnahme zutreffend an, da von dem Angeklagten gleiche Taten erneut zu erwarten sind.

Neben wirren religiösen Ausführungen in der Hauptverhandlung äußerte der Angeklagte sich auch zu der beabsichtigten weiteren Vorgehensweise des am Boden liegenden Mandanten. Eigentlich wollte er ihn noch köpfen!

In diesem Fall kann sich mein Mandant bei den schnell einschreitenden Passanten bedanken, welche ihm wahrscheinlich das Leben retteten. Der Mandant leidet noch heute unter den schweren Verletzungsfolgen und muss diesbezüglich in dauerhafter ärztlicher Behandlung bleiben. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Vorwurf einer wilde Fahrweise auf der A 40 führt zum Freispruch

November 2021 – Amtsgericht Duisburg

Eine extrem wilde Fahrweise wurde dem verdutzten Mandanten durch einen einzelnen Beamten auf der A 40 vorgeworfen. Der Mandant, welcher zugegeben ein schnelles und sportliches Fahrzeug an dem besagten Tag mit einem Arbeitskollegen fuhr, bestritt eine solche Fahrweise sofort ab. Der Beamte blieb bei seiner Ansicht und es kam zu einem Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten.

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen im extremen Maß soll es zu Überholmanövern auf der rechten Fahrspur und anderen Aktionen durch den Mandanten gekommen sein. An dieser Stelle beauftragte mich der Mandant mit der Verteidigung.
Eine Auswertung der Ermittlungsakte zur Vorbereitung der Hauptverhandlung ergab, dass die gefahrene Strecke für die vorgeworfenen Manöver nicht ausreichte, daher die Angaben des Beamten sehr in Frage zu stellen waren.

Zu aller Überraschung konnte sich der Polizeibeamte in der Hauptverhandlung nicht an den Vorgang, die Fahrweise und auch nicht an den Angeklagte und den Arbeitskollegen überhaupt erinnern. Auch der eindringliche Vorhalt des Vorsitzenden brachten den Beamten nicht zu einer Aussage.

Dieses Verhalten des Polizeibeamten hat Gericht und Staatsanwaltschaft deutlich die von uns oft hervorgehobene Kritik an einigen Beamten verdeutlicht. Am Ende war der Freispruch des Mandanten eindeutig.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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