Mai 2021 – Subventionsbetrug, Raub & mehr

Mai 2021 AG Duisburg Freispruch bei Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

Dem Mandanten wurde mit einem Strafbefehl vorgeworfen, er habe sich unerlaubt seiner ehemaligen Partnerin genähert. Mit dem Strafbefehl sollte eine beträchtliche Geldstrafe einhergehen. In der Beweisaufnahme konnten wir nachweisen, dass der Angeklagte nicht den Bereich von 30 Metern unterschritten hatte, in welchem er sich seiner ehemaligen Partnerin nicht nähern durfte. Dieses erschütterte sofort den Tatvorwurf und dem Mandanten blieb die teure Geldstrafe erspart.  

Mai 2021 AG Solingen Einstellung bei Subventionsbetrug 

Die Staatsanwaltschaft legte dem Mandanten einen Subventionsbetrug im Rahmen der Corona-Soforthilfe zur Last. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft konnten überzeugt werden, dass die Voraussetzungen der Corona-Soforthilfe doch höchstwahrscheinlich gegeben waren, was bei einer Einstellung des Verfahrens nicht weiter geprüft werden musste. Die Verfahren haben neben der Rückerstattung häufig eine besondere Bedeutung, da es auch um die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden geht, also um deren weitere berufliche und wirtschaftliche Existenz, was Gerichte und Staatsanwaltschaften häufig nicht bedenken.

Mai 2021 LG Hagen Sexuelle Belästigung 

In einer hochstreitigen Hauptverhandlung wird dem Mandanten eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Staatsanwaltschaft und Gericht sind, wie bereits in der ersten Instanz, von der Schuld des Mandanten frühzeitig überzeugt. Mit einer Vielzahl von Fragen und Beweisanträgen der Verteidigung wurde gegen die einzige Zeugin gearbeitet, welche den Mandanten am Ende eines langen Hauptverhandlungstages doch zu einer Geldstrafe verurteilte, auch wenn erhebliche Zweifel vorliegen. Dieses gibt Anlass, dass das Urteil durch das OLG im Rahmen der Revision überprüft wird.

Mai 2021 LG Essen Haftprüfung Raub 

Dem in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten werden als Mitglied einer Bande mehrere Raubüberfälle vorgeworfen. Das zuständige Landgericht hat jedoch, wie von der Verteidigung bereits vorgetragen, erhebliche Zweifel an der Einordnung der Tat als Raub und der Annahme einer Bande und hebt den Haftbefehl daher auf und entlässt den Mandanten aus der Haft.