Amtsgericht Wuppertal: Dem vielfach vorbelasteten Mandanten konnte eine Bewährungsstrafe durch eine ordentlich vorbereitete Verteidigererklärung und unglaublich gute Bemühungen des Mandanten gesichert werden.

Zuvor lautete  der Vorwurf auf versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl, was nach der Gesetzesänderung eine empfindliche Freiheitsstrafe für den Mandanten bedeuten würde.

Dieses Hindernis konnte aus dem Weg geräumt werden, was letztlich zu einer verdienten  Bewährungsstrafe für den Mandanten führte.

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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