Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Teil einer Bande für eine große Zahl von Einbrüchen in Gaststätten und Privatwohnungen neben den weiteren Angeklagten verantwortlich zu sein.
Vielfach lag das Augenmerk der Gruppe auf den Aufbruch der Gaststätten mit Spielautomaten.
Die große Strafkammer muss in einer umfangreichen Beweisaufnahme die Tat und die Täterfrage klären.
Allein der Umstand der Bandenmitgliedschaft wird von uns einer umfangreichen rechtlichen Bewertung im Rahmen der Beweisaufnahme unterzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.